18-08-2012, 10:26
(18-08-2012, 08:22)d.n. schrieb: @schmalhans: Leider liegst du da mit dem "Quasi öffentlichen Gebäude" ziemlich falsch,..als Eigentum der jeweiligen Religionsgemeinschaft ist ein Betreten dieser Gebäude zwar gewünscht bzw geduldet, aber es besteht eben kein Recht darauf,..ein erzkonservativer Bischof könnte zB theoretisch den Zutritt in seinem Bistum nur auf Gläubige beschränken,...Hausrecht.
Und dementsprechend braucht er gar nichts zu begründen, so wie ich auch jedem sagen kann, du kommst mir nicht in meine Wohnung, einfach weil ich es nicht will.
Ich habe auch nie behauptet, ein Recht darauf zu haben, oder das Hausrecht angezweifelt. Das habe ich doch deutlich formuliert, wieso also die Unterstellung? Ich habe nur auf die Replik von Ekkard reagiert, der den Dom "quasi das Wohnzimmer des anderen" nannte. Dem ist aber nicht so. Es ist - wie zum Beispiel ein Privattheater auch - ein öffentlich zugängliches Gebäude und eben kein Wohnzimmer.
Der Zugang wurde mir verwehrt. Und ich hinterfrage lediglich die Gründe. Mehr nicht.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

