24-01-2014, 08:52
(24-01-2014, 08:35)Scheingreis schrieb: Und nun die gute Nachricht: Gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hast Du das Recht, Dich aus öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Um Dir also eine Meinung über das Wesen des real existierenden Islams bilden zu können, mit dem Zweck, sie in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten (ebenso Art. 5 Abs. 1 GG), bist Du nicht ausschließlich auf Salafistenforen angewiesen, sondern kannst Dich problemlos um eine differenziertere Sicht der Dinge bemühen.
Wie ich das so lese,
"Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen."(bundestag.de)
Aha, da wurde nie demokratisch abgestimmt,
sondern alliiert abgenickt, was die höchste Rechtsnorm ist.
Ein Siegermachtsgesetz, kommunistisch mitlegitimiert, na
die hatten ja auch ganz anständige Werte, nur manchmal andere.
(24-01-2014, 08:35)Scheingreis schrieb: Recht so. Man sollte die inhaltsleeren Spekulationen nicht immer nur diesen religiös verblendeten Denkfaulpelzen überlassen.Gehts etwas deutlicher ?