08-01-2014, 14:07
(08-01-2014, 12:47)Mustafa schrieb: Und verboten ist die Verbreitung von "Nazigut" keineswegs.Ach, nur die niedlich kleinen Verfassungsfeindlichkeiten, sonst keineswegs.
Verboten sind Verfassungsfeindlichkeiten, aber das gilt für alle, also auch für Islamisten.
Nationalsozialismus ist nicht mehr als eine politische Idee, wie Komunismus
oder so was. Verboten sind Symbole, Parolen und Verherrlichung des "3. Reiches"
Terrorismus ist eine strafbare Handlung bei der die "Verfassung" nicht bemüht werden muss. Was ist aber jetzt mit dem Verbot der Verbreitung von Halbmond, Allah akbar, und der Verherrlichung von Mohammeds Raubzügen, Greueltaten
oder Suren und Hadithe und sonstiges "Gut", die Terrorismus bei Islamisten rechtfertigen?
Wenn du schon einen Vergleich ziehst, dann vergleiche.