13-05-2013, 18:37
(13-05-2013, 12:42)Koon schrieb:Welche Kosten sollen da kalkuliert werden? Der Sonntag ist "unbezahlt" und gilt auch für den Arbeitgeber als Nichtarbeitstag, an dem eben nicht am Arbeitnehmer verdient werden darf. Obwohl auch hier der Sonntag schon zunehmend atheistisiert worden ist.(13-05-2013, 10:30)indymaya schrieb: Klar, dann müsste der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber auch für die Sonntage entschädigen, weil genau genommen, der 7. Tag auch ein religiöser Feiertag ist.
und da gibt es auch nichts zu entschädigen, weil die Arbeitgeber die Kosten (Einnahmen und Ausgaben) entsprechend ein kalkulieren..