13-05-2013, 10:30
(13-05-2013, 00:28)Harpya schrieb: Der Verdienstausfall des Arbeitgebers sollte evt. umgelegt werden.Klar, dann müsste der Arbeitnehmer, den Arbeitgeber auch für die Sonntage entschädigen, weil genau genommen, der 7. Tag auch ein religiöser Feiertag ist.
Nicht die Feiertage sondern die Menschen entfernen sich vom Sinn dieser Tage.
Nehmen wir Weihnachten.
Man kann sagen:" An diesem Datum wurde der römische Sonnengott verehrt" aber das ist nicht Weihnachten. Christen machten einen vorhandenen Feiertag zu ihrem Feiertag weil sie sonst nicht feiern konnten sondern arbeiten mussten.
Sie erklärten Christus einfach an diesem Tag zur "wahren Sonne der Gerechtigkeit." Ausserdem nahmen sie das Wort des Johannes (Joh 3,30):"Er muss zunehmen, ich muss abnehmen." Da es auch von Johannes kein Geburtsdatum gab, nahm man für Jesus den kürzesten - und für Johannes den längsten Tag (24.06.) als Feiertag.
Auch der Weihnachtsbaum wird als "heidnisch" verunglimpft. Dieser geht aus der Tradition des 24.12. hervor welcher der Gedenktag Adams und Evas ist.
Er stellt eigentlich einen Apfelbaum dar. Weil aber in dieser Zeit bei uns nur Nadelbäume "grünen" nahm man die Tanne und hängte Kugeln als Äpfel an die Zweige.
Jedes Fest der Christen wird so von "Antichristen" diffamiert und zeredet.