(03-07-2009, 22:20)Lord Byron schrieb: Ich war nur irritiert, dass du geschrieben hast, dass das Christentum privilegiert sei, was es vom Gesetzgeber her ja nicht ist, kleines Missverständnis:)
aber genau das ist doch die frage. lies dir mal http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit durch - zwar ist die lage juristisch sehr verklausuliert, de facto läuft es aber darauf hinaus, daß in manchen ländern der muslima verboten ist, was der nonne erlaubt wird
für mich ist das diskriminierung von muslimas - egal, was die gerichte sagen
(03-07-2009, 23:11)jam schrieb: na die Kirchen machen ja auch viel Sinnvolles mit dem Geld ,wie Kindergärten und all das.
deshalb hab ich auch nichts dagegen .
ich schon. denn wer öffentliche gelder kassiert, sollte dann nicht sein privatrecht anwenden dürfen
würde der staat das geld gleich in staatliche kitas etc. investieren, wären nicht die mitarbeiterInnen dort von rausschmiß bedroht, wenn sie der "falschen" glaubensgemeinschaft angehören oder den "falschen" lebenswandel führen
(04-07-2009, 09:31)jam schrieb: es gibt ja Staatliche Kindergärten auch ,da können die arbeiten die keine Religion haben,
aber ich fürchte eher das bald Deutschland Auswanderungsland wird.
mfg jam
was soll das denn für ein argument sein?
mal angenommen, man verweigerte juden die beschäftigung in nichtjüdischen betrieben - fändest du das dann auch ok?
(04-07-2009, 10:28)jam schrieb: nein ,nur wir passen uns an gegebene Situationen an ,wenn zB kein Kippa erlaubt wäre würden wir keines aufsetzten und brauchten nicht drüber zu dikutieren
na, das möchte ich mal sehen. ich bin sicher, ein kipaverbot würde einen riesenwirbel verursachen
du scheinst immer noch nicht begriffen zu haben, daß es nicht darum geht, egal welche ge- oder verbote zu befolgen, sondern aus welchem geist ge- oder verbote geboren werden und wie sie zu begründen sind
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@Lord Byron: Ja, stimmt schon, dass der Teil mit der Vorbildfunktion missverständlich war. Hab meinen Beitrag entsprechend editiert.
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Zitat:für mich ist das diskriminierung von muslimas - egal, was die gerichte sagen
Für mich ist es eine Diskriminierung von Muslimas, dass sie überhaupt Kopftücher tragen müssen, da sie somit zum Sexualobjekt degradiert werden, dass sich verhüllen muss.
Bevor man sich Gedanken über Kopftücher im öffentl. Dienst macht, sollte man erst einmal regeln, was gemacht wird, wenn Frauen kein Kopftuch tragen wollen und trotzdem dazu gezwungen werden.
(05-07-2009, 20:50)Lord Byron schrieb: Zitat:für mich ist das diskriminierung von muslimas - egal, was die gerichte sagen
Für mich ist es eine Diskriminierung von Muslimas, dass sie überhaupt Kopftücher tragen müssen, da sie somit zum Sexualobjekt degradiert werden, dass sich verhüllen muss
die frage ist, ob sie das muß, oder ob sie es aus freien stücken tut
muß die nonne oder tut sie es freiwillig - sich wie ein pinguin verkleiden? :icon_cheesygrin:
(05-07-2009, 20:50)Lord Byron schrieb: Bevor man sich Gedanken über Kopftücher im öffentl. Dienst macht, sollte man erst einmal regeln, was gemacht wird, wenn Frauen kein Kopftuch tragen wollen und trotzdem dazu gezwungen werden
das steht im strafgesetzbuch
Zitat:die frage ist, ob sie das muß, oder ob sie es aus freuen stücken tut
das ist ja immer die Frage....
Zitat:muß die nonne oder tut sie es freiwillig - sich wie ein pinguin verkleiden?
:icon_cheesygrin::icon_cheesygrin::icon_cheesygrin:
Zitat:das steht im strafgesetzbuch
Dass war dem Bruder von Morsal (hieß die so?) wohl nicht bekannt - oder egal...
(05-07-2009, 21:07)Lord Byron schrieb: Zitat:das steht im strafgesetzbuch
Dass war dem Bruder von Morsal (hieß die so?) wohl nicht bekannt - oder egal...
nein, nicht egal. es muß völlig klar sein und auch durchgesetzt werden, daß in d das recht auf menschenwürde und freie selbstentfaltung universell gilt - das ist gar keine frage. es gibt keinen "kulturbonus" für "ehrenmorde"
Zitat:de facto läuft es aber darauf hinaus, daß in manchen ländern der muslima verboten ist, was der nonne erlaubt wird
Stimmt nicht ganz so. Die Nonnenkluft, egal wie sie definiert ist, ist ein Ordenskleid. Auch die meisten Männerorden haben eine Mönchskluft.
Wo Kleidung aus religiöser Motivation getragen wird, gibt es nur ein Problem, wenn davon die staatl. Neutralitätspflicht verletzt wird. Das trifft für alle staat. Institutionen zu. Aus diesem Grunde mußten in Bayern an den entsprechenden Schulen auch die christl. Symbole wie Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden. Welche Ausnahmen über die konkordalen Verträge zw. Vatikan und BRD ausgehandelt sind/wurden, kann ich jetzt in dem Zusammenhang nicht sagen.
Wenn eine Frau im Staatsdienst aus bspw. gesundheitlichen Gründen ein Kopftuch tragen muß, ist das von dieser Regelung übrigens nicht betroffen!
Gruß
Kopftuch aus gesundheitlichen Gründen?
(05-07-2009, 21:32)ams schrieb: Zitat:de facto läuft es aber darauf hinaus, daß in manchen ländern der muslima verboten ist, was der nonne erlaubt wird
Stimmt nicht ganz so. Die Nonnenkluft, egal wie sie definiert ist, ist ein Ordenskleid. Auch die meisten Männerorden haben eine Mönchskluft.
Wo Kleidung aus religiöser Motivation getragen wird, gibt es nur ein Problem, wenn davon die staatl. Neutralitätspflicht verletzt wird. Das trifft für alle staat. Institutionen zu. Aus diesem Grunde mußten in Bayern an den entsprechenden Schulen auch die christl. Symbole wie Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden. Welche Ausnahmen über die konkordalen Verträge zw. Vatikan und BRD ausgehandelt sind/wurden, kann ich jetzt in dem Zusammenhang nicht sagen.
Wenn eine Frau im Staatsdienst aus bspw. gesundheitlichen Gründen ein Kopftuch tragen muß, ist das von dieser Regelung übrigens nicht betroffen!
Gruß
um das gehts ja nicht - sondern um kleidung als statement religiöser zugehörigkeit. und da wird eben auch mit zweierlei maß gemessen
ich verweise noch mal auf meinen link und zitiere auszugsweise:
2006 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart in erster Instanz einer muslimischen Lehrerin Recht, die gegen ein Verbot auf Grundlage dieses Gesetzes geklagt hatte, da die Eingriffsermächtigung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. [11] Das Gericht bezog sich dabei darauf, dass etwa im Schwarzwald katholische Nonnen im Habit unterrichteten
...
Auf die Berufung des Landes bestätigte der Verwaltungsgerichtshof am 14. März 2008 die ursprüngliche Weisung des Oberschulamts Stuttgart und hob die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit
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