Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wie weit darf man Sitten und Br
#6
Wa aleikum Salam wa rahmatullahi wa barakatu, Shia.



Der betreffende Ayat auf den ich mich beziehe ist Surat an-Nur Ayat 31.

"Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, ihren Schmuck (zinat) , nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist*, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch kein sexuelles Begehren haben. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen"

(24:31)

* arab. : "illa ma dhahabara minha"



Somit denke ich, daß es eine gewisse zeitliche und auch kulturelle Variabilität gibt, was ein Status des Hidjab betrifft. In einem Land wie Deutschland, in welchem das weibliche Haupthaar nicht als sexueller Reiz angesehen wird ist meiner Ansicht nach das Tragen des Hidjab keineswegs als fard zu bezeichnen.

Desweiteren muss ich sagen das die gängige Argumentation, welche größtenteils auf dem ayat-ul-hidschab aufbaut nicht teile, da es mir schwerfällt aus folgendem Vers eine generelle, allgemeingültige Bekleidungsvorschrift herauszulesen, vor allem da der ganze Vers augenscheinlich von Protokullarvorschriften im Hause des Propheten (s.) zur Zeit des medinensischen Staates handelt.

"Ihr Gläubigen! Betretet nicht die Häuser des Propheten, ohne daß man euch (wenn ihr) zu einem Essen (eingeladen seid) Erlaubnis erteilt (einzutreten), und ohne (schon vor der Zeit) zu warten, bis es so weit ist, daß man essen kann (ghaira naaziriena inaahu)! Tretet vielmehr (erst) ein, wenn ihr (herein) gerufen werdet! Und geht wieder eurer Wege, wenn ihr gegessen habt, ohne zum Zweck der Unterhaltung auf Geselligkeit aus zu sein (wa-laa mustanisiena li-hadiethin) (und sitzen zu bleiben)! Damit fallt ihr dem Propheten (immer wieder) lästig. Er schämt sich aber vor euch (und sagt nichts). Doch Allah schämt sich nicht, (euch hiermit) die Wahrheit zu sagen. Und wenn ihr sie (die Gattinnen des Propheten) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt (mataa`), dann tut das hinter einem Vorhang!(hidschab) Auf diese Weise bleibt euer Herz und ihr Herz eher rein. Und ihr dürft den Gesandten Allahs nicht belästigen und seine Gattinnen, wenn er (einmal) nicht mehr da ist, in alle Zukunft nicht heiraten. Das (zaalikum) würde bei Allah schwer wiegen."

(33:53)

Auch die dritte Bekleidungsvorschrift im erhabnen Qur'an (33:59) spricht nicht von hidschab, sondern von "dschalabibihinna" (ihren Übergewändern).


Ich hoffe dir meine Denkweise näher dargelegt zu haben, auch wenn du sie sicherlich nicht teilst Ich habe ja von vornherein angemerkt, dass meine Meinung, die Meinung einer Minderheit innerhalb der Gemeinde und auch auf diesem Forum darstellt.
Zu mir selbst möchte ich noch sagen, daß ich kein Alevit bin, sondern einer sunnitischen Gemeinde angehöre. (Auch wenn der Großteil der sunnitischen 'ulema diesen einen Punkt wohl anders sehen würden.)


Ma'a Salama



nasiruddin



P.S.: Da ich leider nicht von zu Hause schreibe und dadurch meine Übersetzung des Qur'an auf Deutsch nicht bei der Hand habe musste ich auf eine Online-Version einer etwas uneleganten Übersetzung von Rudi Paret zurückgreifen, wodurch die Verse etwas hölzern wiedergegeben werden. Ich hoffe du verzeihst mir diese Unannehmlichkeit.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von gaaaaast - 28-07-2006, 23:11
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von KriegerDesLichtes - 02-08-2006, 22:21
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von KriegerDesLichtes - 07-08-2006, 16:10
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 07-08-2006, 16:49
RE: - von Lhiannon - 07-08-2006, 19:26
RE: - von KriegerDesLichtes - 08-08-2006, 16:57
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von petertbg - 09-08-2006, 11:00
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 09-08-2006, 13:11
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 09-08-2006, 13:13
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 09-08-2006, 13:19
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 09-08-2006, 13:33
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von petertbg - 09-08-2006, 17:12
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von ixolite - 09-08-2006, 19:48
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von Chaos - 10-08-2006, 01:30
RE: Wie weit darf man Sitten und Br - von ixolite - 10-08-2006, 10:22
Antwort - von nasiruddin - 12-08-2004, 19:20
[Kein Betreff] - von Shia - 13-08-2004, 20:48
[Kein Betreff] - von Shia - 13-08-2004, 20:54
[Kein Betreff] - von Gast - 14-08-2004, 12:21
[Kein Betreff] - von Shia - 14-08-2004, 14:56
[Kein Betreff] - von Gast - 14-08-2004, 15:26
[Kein Betreff] - von Selene - 15-08-2004, 15:38
[Kein Betreff] - von Gast - 18-08-2004, 21:05
[Kein Betreff] - von Selene - 22-08-2004, 19:58
[Kein Betreff] - von Maus - 30-08-2004, 12:29
[Kein Betreff] - von Selene - 05-09-2004, 15:57
Alles andere rächt sich irgendwann. - von Gast - 24-12-2004, 20:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Darf man behaupten, Allah sei gar nicht so groß? Klaro 23 30590 14-05-2014, 11:53
Letzter Beitrag: Klaro

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste