(05-10-2010, 02:04)t.logemann schrieb: Und dann: JA - eine Welthilfssprache -die gleichberechtigt zur Muttersprache in den Schulen glehrt werden soll De facto haben wir das in Europa ja schon mit Englisch...
JA- eine einheitliche Shrift -die gleichberechtigt zur eigenen kulturellen Schrift erlernt werden soll auch das gibt's in Europa und Asien schon mit lateinischer Schrift...
Den abschließenden Satz (2. Stufe der Einführung der Weltsprache) hast Du uns unterschlagen!
Zitat:Bahá'u'lláh gebietet die Einführung einer Weltsprache und einer Weltschrift. Er sieht zwei Stufen dieses Prozesses vor: zuerst die Auswahl einer bestehenden oder künstlich geschaffenen Sprache, die dann an allen Schulen der Welt als Hilfssprache neben der Muttersprache zu lehren ist. Die Staaten der Welt sind aufgerufen, durch ihre Parlamente dieses bedeutsame Gesetz zu erlassen. Die zweite Stufe in fernerer Zukunft ist die Einführung einer einzigen Sprache und Schrift für alle Erdenbewohner.
t.logemann schrieb:…dann heisst das für uns Baha'i, dass Homosexualität für uns verboten ist. Ein "Strafrechtskatalog" ist da aber für uns nicht bestimmt - den kann kein Baha'i aus diesem Satz Baha'u'llah's herauslesen.
Der Strafkatalog wird wohl erst kommen, wenn ihr einmal in der Lage sein werdet, eure Vorstellungen von Verbot und Bestrafung der Übertretung eurer Verbote durchzusetzen. Derzeit wäre ein solcher Strafkatalog wohl kontraproduktiv. Aber angekündigt ist er! Siehe ein paar Zeilen tiefer.
…für euch…(!) ist auch außerehelicher Sex (gleichgehalten mit Ehebruch, wenn ich nicht irre?) verboten. Wenn ihr einmal in einem Staat das Sagen haben werdet, fürchte ich, wird dieser dort für alle verboten sein.
Auf einer von euren Seiten heißt es:
Zitat:"Baháu'lláh hat vorgesehen, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit die Strafen für Ehebruch und gleichgeschlechtliche Unzucht je nach der Schwere der Tat bestimmt".
Was da einmal bestimmt werden wird, steht in den Sternen. Was soll in diesem Zusammenhang "Schwere der Tat" heißen? Hast Du Beispiele?
An welchen Rechtsnormen wird sich das Universale Haus der Gerechtigkeit beim Bestimmen des Strafmaßes (für außerehelichen Sex, gleichgeschlechtlichen Sex, Ehebruch) orientieren? An westlichen Werten doch wohl eher nicht (?), in einer modernen Gesellschaft ist davon ja nichts "verboten".
MfG B.