27-09-2010, 20:26
@Motte
Wußtest du, daß sowohl eine AA als auch eine ARGE mittlerweile für eine Weiter- oder Fortbildung, die der Betroffene haben will, um weiter zu kommen, von einem potentiellen AG das schriftliche Zugeständnis benötigt, danach übernommen zu werden? Das erwarte mal von einem AG für die Zeit nach mind. einem halben Jahr! Damit fallen diese Bemühungen weg, ersatzlos. Bewerben kann sich jeder nur auf Stellen, die auch nur in irgendeiner Beziehung zum Arbeitsfeld stehen. Ich habe übrigens in vier Jahren HARTZ IV Zeit meine Bewerbungen (die ich alle per Mail versenden konnte...) gezählt und Statistik geführt: Von 800 Bewerbungen in der Zeit bekam ich ca 100 (ablehnende) Antworten, bei denen ich teilweise zur Frau umfunktioniert wurde oder angeblich ein interessantes Vorstellungsgespräch hatte. Hätte ich diese Bewerbungen per Post versenden müssen, Kosten ca 3.500,--. Zu einer eingereichten Absage erhält man vom Amt € 5,-- als Kostenersatz. Wenn ich dagegen die € 5,20 Fahrtkosten einbeziehe, ein echtes Geschäft! Letzteres wird nämlich erst ab € 6,-- erstattet...
Du schreibst, daß Du parallel zu Deiner Ausbildung arbeitest. Wenn diese Arbeit gemeldet ist, und ein Betrag abzgl. Deiner Warm-Miete unter derzeitig € 359,-- liegt, würde ich mich mal Deinerseits beraten lassen! Dann stände nämlich eine Aufstockung seitens ALG II u.U. an.
Und weil Statistik so schön ist: Unsere Drückeberger inkl. Alki-Fans und andere, die auf Grund individueller Schicksalsschläge auf der Straße leben, machen nicht ganze 2,5% aller ALGII Empfänger aus! Davon abgesehen, wenn jemand einen Minijob hat und per ALG II aufs Existenzminimum gehievt wird, zählt auch zu den ALG II-Empfänger. Also, die Aussage, kein ALG II Empfänger würde arbeiten, trifft auch nicht zu. Und jeder, der in einer ABM-Maßnahme oder in einem 1 € Soozialjob steckt, steht eigentlich in der erwartung, einmal vom entsprechenden AG übernommen zu werden, - also potentieller zukünftiger Steuerzahler! Und das sind statistisch gesehen ca 10% aller ALG II Empfänger! Daß die Praxis der vorgesehenen Übernahme nicht zutrifft, ist verantwortlich in der Unternehmenspolitik, die diese hoch preiswerten Arbeitskräfte da ausnutzt, wo sie keine normalen Arbeitskräfte bekommen. Und damit die Statistik so schön bleibt, verlängert das zuständige Amt ganz gerne auf Verlangen der Unternehmen diese Maßnahmen (ohne Rücksprache mit dem Betroffenen), sonst drückt es nämlich die Erfolgsbilanz des entsprechenden Fachpersonals beim Amt.
Noch Fragen zu diesem Verwaltungswahnsinn?
Gruß
Wußtest du, daß sowohl eine AA als auch eine ARGE mittlerweile für eine Weiter- oder Fortbildung, die der Betroffene haben will, um weiter zu kommen, von einem potentiellen AG das schriftliche Zugeständnis benötigt, danach übernommen zu werden? Das erwarte mal von einem AG für die Zeit nach mind. einem halben Jahr! Damit fallen diese Bemühungen weg, ersatzlos. Bewerben kann sich jeder nur auf Stellen, die auch nur in irgendeiner Beziehung zum Arbeitsfeld stehen. Ich habe übrigens in vier Jahren HARTZ IV Zeit meine Bewerbungen (die ich alle per Mail versenden konnte...) gezählt und Statistik geführt: Von 800 Bewerbungen in der Zeit bekam ich ca 100 (ablehnende) Antworten, bei denen ich teilweise zur Frau umfunktioniert wurde oder angeblich ein interessantes Vorstellungsgespräch hatte. Hätte ich diese Bewerbungen per Post versenden müssen, Kosten ca 3.500,--. Zu einer eingereichten Absage erhält man vom Amt € 5,-- als Kostenersatz. Wenn ich dagegen die € 5,20 Fahrtkosten einbeziehe, ein echtes Geschäft! Letzteres wird nämlich erst ab € 6,-- erstattet...
Du schreibst, daß Du parallel zu Deiner Ausbildung arbeitest. Wenn diese Arbeit gemeldet ist, und ein Betrag abzgl. Deiner Warm-Miete unter derzeitig € 359,-- liegt, würde ich mich mal Deinerseits beraten lassen! Dann stände nämlich eine Aufstockung seitens ALG II u.U. an.
Und weil Statistik so schön ist: Unsere Drückeberger inkl. Alki-Fans und andere, die auf Grund individueller Schicksalsschläge auf der Straße leben, machen nicht ganze 2,5% aller ALGII Empfänger aus! Davon abgesehen, wenn jemand einen Minijob hat und per ALG II aufs Existenzminimum gehievt wird, zählt auch zu den ALG II-Empfänger. Also, die Aussage, kein ALG II Empfänger würde arbeiten, trifft auch nicht zu. Und jeder, der in einer ABM-Maßnahme oder in einem 1 € Soozialjob steckt, steht eigentlich in der erwartung, einmal vom entsprechenden AG übernommen zu werden, - also potentieller zukünftiger Steuerzahler! Und das sind statistisch gesehen ca 10% aller ALG II Empfänger! Daß die Praxis der vorgesehenen Übernahme nicht zutrifft, ist verantwortlich in der Unternehmenspolitik, die diese hoch preiswerten Arbeitskräfte da ausnutzt, wo sie keine normalen Arbeitskräfte bekommen. Und damit die Statistik so schön bleibt, verlängert das zuständige Amt ganz gerne auf Verlangen der Unternehmen diese Maßnahmen (ohne Rücksprache mit dem Betroffenen), sonst drückt es nämlich die Erfolgsbilanz des entsprechenden Fachpersonals beim Amt.
Noch Fragen zu diesem Verwaltungswahnsinn?
Gruß