27-09-2010, 14:04
(27-09-2010, 09:41)alwin schrieb: Die Berechnung aus 2002 ist nach Aussagen von Leyen nicht die Basis. Die Ableitung erfolgte wohl aus Daten aus 2008 nach Maßgabe der unteren Einkommen laut Staat. Bundesamt. Da sind natürlich alle möglichen Dumpinglöhne mit inbegriffen. Wieweit berücksichtigt ist, daß eine Friseuse mit Stundenlohn von € 3,-- zusätzlich auf ALG II angewiesen ist, weiß ich leider nicht. Laut *tagesschau.de wird die Berechnungsgrundlage nach wie vor unter Verschluß gehalten. Und an der Stelle beginnt die "Verdunklungsgefahr", da die Nachprüfbarkeit fehlt.
Gruß
ich will gar keine Meinung darüber abgeben, ob der Satz zu niedrig ist - oder gar zu hoch.
Ich kann es nicht, weil ich einerseits noch nie davon gelebt habe und andererseits die Berechnungsgrundlage nicht kenne.
Und das ist doch genau der Knackpunkt - erst wenn man Berechnungsgrundlage kennt, kann man nachvollziehen, was Sache ist - und sich daraufhin entscheiden.
Das BVG hat das Gesetz deswegen zurückgewiesen, weil die Richter die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehen konnten und deshalb nicht entscheiden konnten, ob der Satz das Existenzminimum absichert.
Es bleibt abzuwarten, ob das sich jetzt geändert hat - denn das neue Gesetz - wenn es sich denn durchsetzt - wird prompt wieder beim BVG landen. Das gilt für das Gesetz, egal wie es aussieht!
Für den Ruf der Regierung wäre es besser, wenn sie die Berechnungsgrundlage offen legen würden, damit nicht erst wieder das BVG sagen muss: "Bäh, damit können wir nichts anfangen. Das ist doch wirklich ein Armutszeugnis für die Exekutive!