04-03-2010, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2010, 10:44 von Schmettermotte.)
Dieses Thema ergab sich aus dem Thema über das amerikanische Sozialsystem, bitte beachtet, in welchem Thema ihr euch befindet 
[Motte]
Junge Pflegebedürftige, die selber noch nix leisten konnten, haben in der Regel ein Unterhaltsrecht gegen die Eltern. Problematisch wird es hier immer dann, wenn die Eltern selber alt, krank oder arbeitslos werden und deshalb irgendwann in Sachen Unterhalt nichts mehr läuft... dann bleibt es wieder am Staat sprich Sozialamt hängen, mit Ergebnis Mindestversorgung (ohne Extras).
läßt sich aber nicht durchsetzen, solange sich der Staat nicht mal zu einem gesetzlich garantierten Arbeitsrecht mit Arbeitsplatzgarantie für alle Arbeitswilligen durchringen kann.

[Motte]
Zitat:welche gegenleistungen soll denn z.b. ein bettlägeriger pflegefall dafür erbringen, daß man ihm die schüssel bringt (sprich: den pfleger bezahlt, der das ausführt)Der bettlägrige Pflegefall ist wohl kaum noch zu Leistungen irgendeiner Art in der Lage. Die Frage ist wohl eher, welche Leistungen er sich selber(vorher?) verdient hat. Wer bessere Leistungen im Pflegeheim will oder beansprucht als die staatlich finanzierte (finanzierbare) Mindestversorgung mit satt-sauber-Massenabfertigung im Minutentakt und sonst nix, sollte was zu bieten haben. Wer was geleistet hat im Leben, kann bei Pflegebedürftigkeit auch Ansprüche stellen - gegen Versicherungen, in die er einbezahlt hat, den Staat, dem er Steuern bezahlt hat, gegen die Kinder, die er auf eigene Rechnung großgezogen hat (Unterhaltsrecht!)...
wer soll sie erbringen, und als gegenleistung wofür?
Junge Pflegebedürftige, die selber noch nix leisten konnten, haben in der Regel ein Unterhaltsrecht gegen die Eltern. Problematisch wird es hier immer dann, wenn die Eltern selber alt, krank oder arbeitslos werden und deshalb irgendwann in Sachen Unterhalt nichts mehr läuft... dann bleibt es wieder am Staat sprich Sozialamt hängen, mit Ergebnis Mindestversorgung (ohne Extras).
Zitat:die eigenen eltern zu pflegen, soll eine gegenleistung wofür sein?Dafür, daß sie einen großgezogen haben? Bekanntlich gibt es bei Verwandten ersten Grades, insbesondere also im Verhältnis Kinder/Eltern, eine gegenseitige Unterhaltspflicht (Einschränkung: bei "Rabeneltern", die sich nie um ihre Kinder gekümmert und auch nie Unterhalt geleistet haben, haben die Kinder das Recht, gleichfalls den Unterhalt zu verweigern)
Zitat:arbeitsdienst für empfänger von sozialleistungen?Mag sich verlockend anhören
bzw. zwangsarbeit ohne entgelt für diejenigen, die keinen job finden?
