31-01-2010, 06:31
Hallo Hikkikomori
vielen Dank für deine Erwiderung
diesen Satz möchte ich ergänzen:
Die Eltern haben kein Recht, die Religionszugehörigkeit, auch ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Jedenfalls nicht verwaltungsjuristisch. Aber vielleicht habe ich deinen Satz ja auch falsch verstanden. Und vomstaatlichen Unterricht können Eltern ihre Kinder gewiss nicht abmelden.
Die Religionsmündigkeit erwirbt ein Jugendlicher mit 14 Jahren. Wenn er möchte, kann er dann aus der Kirche austreten.
Zwar ist der Religionsunterricht Pflicht- und Vorrückungsfach, aber er ist auch das Fach, das ein Schüler zugunsten von Ethikunterricht abwählen kann, ohne daß ihm dabei irgendwelche Hindernisse in den Weg gelegt werden. Der Wechsel vom Ethik- in den Religionsunterricht oder in den Unterricht der anderen Konfession ist etwas aufwändiger. Für jüdische Schüler gelten andere Regeln.
Die Inhalte des RU sind niemals beliebig, sondern durch staatlichen Lehrplan vorgegeben. Und in diesem Lehrplan ist kein einziger Inhalt, der im Konflikt mit den Gesetzen oder dem Grundgesetz stehen würde.
Du sprichst von Geld! Unterricht ist Aufgabe des Staates und deshalb muß er den Unterricht, den er anordnet auch bezahlen. Das gilt auch für den Religionsunterricht! Auch die anderen Staatsleistungen an die Kirchen bezahlen Einrichtungen, die eigentlich Staatsaufgabe wären.
In den Diözesen gibt es eigene Schulämter mit hohem Personal- und Verwaltungsaufwand für eine Aufgabe, die eigentlich Aufgabe des Staates wäre. Ein Lehrergehalt ist keine Subvention an die Kirche. Der Staat bezahlt seine Beamten. (Im Grundschulbereich ist das u.U. anders geregelt. Da bezahlen tatsächlich die Kirchen einige Lehrer)
Für den Religionsunterricht würde ich zwei Schwerpunkte nennen:
Zum einen lernen Kinder etwas über das Christentum, das in unserer Gesellschaft auch normative Bedeutung hat.
(ein Beispiel: wie kommt es, daß wir keine Hunde essen? Warum sind die Knöpfe an einer Bluse auf der anderen Seite als bei einem Hemd? Warum darf eine Frau nur einen Ehemann haben? Warum soll ein Arbeiter gerecht entlohnt werden?)
Zum anderen lernen die Kinder die Werteordnung unserer Gesellschaft kennen. Menschenrechte und Dekalog und Tradition sind Quellen für diesen Werteunterricht.
Ein islamischer Religionsunterricht könnte beides für Deutschland nicht leisten. Es sei denn, dieser Unterricht soll den Kindern christlich-deutsche Kultur beibringen. Der gegenwärtige arabisch geprägte Islam ist mit Europa nicht vereinbar.
Gruß Dornbusch
vielen Dank für deine Erwiderung
diesen Satz möchte ich ergänzen:
Zitat:...den Eltern das Recht die Religionszugehörigkeit selbst zu bestimmen und ihre Kinder vom staatlichen Unterricht fernzuhalten. Abgesehen davon was man davon hält das eine solche weitreichende Entscheidung von Eltern für ihre Kinder getroffen werden kann anstatt diese selbst entscheiden zu lassen sobald sie volljährig sind bricht der Staat seine eigenen Maximen nach der:
Die Eltern haben kein Recht, die Religionszugehörigkeit, auch ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Jedenfalls nicht verwaltungsjuristisch. Aber vielleicht habe ich deinen Satz ja auch falsch verstanden. Und vomstaatlichen Unterricht können Eltern ihre Kinder gewiss nicht abmelden.
Die Religionsmündigkeit erwirbt ein Jugendlicher mit 14 Jahren. Wenn er möchte, kann er dann aus der Kirche austreten.
Zwar ist der Religionsunterricht Pflicht- und Vorrückungsfach, aber er ist auch das Fach, das ein Schüler zugunsten von Ethikunterricht abwählen kann, ohne daß ihm dabei irgendwelche Hindernisse in den Weg gelegt werden. Der Wechsel vom Ethik- in den Religionsunterricht oder in den Unterricht der anderen Konfession ist etwas aufwändiger. Für jüdische Schüler gelten andere Regeln.
Zitat:Lehrzeit darauf zu verwenden von Glaubensgemeinschaften geradezu beliebige Inhalte zu lehren. Und es ist zwar richtig das die Kirchen hier einen Beitrag leisten, aber der ist lächerlich im Vergleich zu den 15 Milliarden!!! die im Jahr 2002 für Subventionen wie Lehrergehälter und Steuererleichterungen draufgegangen sind. Alleine etwas über 6 Milliarden waren reine Zahlungen, also kein Steuerverzicht.
Die Inhalte des RU sind niemals beliebig, sondern durch staatlichen Lehrplan vorgegeben. Und in diesem Lehrplan ist kein einziger Inhalt, der im Konflikt mit den Gesetzen oder dem Grundgesetz stehen würde.
Du sprichst von Geld! Unterricht ist Aufgabe des Staates und deshalb muß er den Unterricht, den er anordnet auch bezahlen. Das gilt auch für den Religionsunterricht! Auch die anderen Staatsleistungen an die Kirchen bezahlen Einrichtungen, die eigentlich Staatsaufgabe wären.
In den Diözesen gibt es eigene Schulämter mit hohem Personal- und Verwaltungsaufwand für eine Aufgabe, die eigentlich Aufgabe des Staates wäre. Ein Lehrergehalt ist keine Subvention an die Kirche. Der Staat bezahlt seine Beamten. (Im Grundschulbereich ist das u.U. anders geregelt. Da bezahlen tatsächlich die Kirchen einige Lehrer)
Für den Religionsunterricht würde ich zwei Schwerpunkte nennen:
Zum einen lernen Kinder etwas über das Christentum, das in unserer Gesellschaft auch normative Bedeutung hat.
(ein Beispiel: wie kommt es, daß wir keine Hunde essen? Warum sind die Knöpfe an einer Bluse auf der anderen Seite als bei einem Hemd? Warum darf eine Frau nur einen Ehemann haben? Warum soll ein Arbeiter gerecht entlohnt werden?)
Zum anderen lernen die Kinder die Werteordnung unserer Gesellschaft kennen. Menschenrechte und Dekalog und Tradition sind Quellen für diesen Werteunterricht.
Ein islamischer Religionsunterricht könnte beides für Deutschland nicht leisten. Es sei denn, dieser Unterricht soll den Kindern christlich-deutsche Kultur beibringen. Der gegenwärtige arabisch geprägte Islam ist mit Europa nicht vereinbar.
Gruß Dornbusch