01-01-2010, 23:24
KGB schrieb:Frag mal einen älteren Katholiken, die können das christliche Glaubensbekenntnis oft noch auswendig auf Latein.Da ich selber mal r.k. war und wohl eher zu dem älteren Gestein gehöre: In meiner Jugendzeit war es als Meßdiener ganz normal, den gesamten nicht veränderbaren Text (also außer Hochgebot vor der Wandlung) in Latein zu können. Als Normalgläubiger war (wie geschrieben) Glaubensbekenntnis und "Vater unser" als das berühmte "Pater noster" in lateinischer Sprache zu können, völlig normal.
Zurück zum Koran. Wenn bspw. ein Deutscher konvertiert und arabisch lernt, erfolgt doch auch eine Übersetzung, denn die Muttersprache bleibt ja Deutsch. Wie wird das in dem Falle eigentlich mit der lückenbehafteten Übersetzung geregelt?
Gruß
