02-07-2008, 10:09
Ob 'der Bischof selbst darf' oder nicht, ist juridisch, menschlich, und in allen anderen
Zusammenhängen irrelevant - außer natürlich dem des gezielten Schlechtmachen-wollens.
Verstehen kann man's dann, wenn man die kirchliche Gesetzgebung strikt wörtlich nimmt.
In der Schule hab' ich mal vor vielen Jahren den Religionslehrer gefragt, ob wohl eine Heirat
möglich wäre, wenn man zeugungs- oder empfängnisunfähig sei. Er antwortete mir, das sei
kein kirchliches Ehehindernis - solange eben ein Vollzug der Ehe möglich sei. Soweit die
Gesetzeslage. Wie dann im Einzelfall entschieden wird, ist eine andere Frage...
Zusammenhängen irrelevant - außer natürlich dem des gezielten Schlechtmachen-wollens.
Verstehen kann man's dann, wenn man die kirchliche Gesetzgebung strikt wörtlich nimmt.
In der Schule hab' ich mal vor vielen Jahren den Religionslehrer gefragt, ob wohl eine Heirat
möglich wäre, wenn man zeugungs- oder empfängnisunfähig sei. Er antwortete mir, das sei
kein kirchliches Ehehindernis - solange eben ein Vollzug der Ehe möglich sei. Soweit die
Gesetzeslage. Wie dann im Einzelfall entschieden wird, ist eine andere Frage...
() qilin