22-03-2024, 23:17
(22-03-2024, 22:39)Sinai schrieb:An welche Rasse haben Sie gedacht?(22-03-2024, 22:26)exkath schrieb: keine Sonderregeln für Religiöse insbesondere für Betbudenbetreiber
Das klingt aber abwertend im Sinne von Halal Kebabbudenbetreibern
(22-03-2024, 22:26)exkath schrieb: keine Strafvereitelung bei Kinderfickereien
Das geht nun aber schon in Richtung Rassismus
Kebabbudenbetreiber sind eindeutig seriöser als Betbudenbetreiber und von Sonderregelungen profitieren Sie auch nicht.
§166 ist eine Einladung an Religiöse gewalttätig zu werden. Der Rechtsweg ist auch diesen Leuten zumutbar.
Kein Mensch mit Humor hat jemals eine Religion gegründet.
Robert Green Ingersoll
Robert Green Ingersoll

