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Sollte Atheismus öffentlich zum Ausdruck kommen ?
#21
(22-03-2024, 22:39)Sinai schrieb:
(22-03-2024, 22:26)exkath schrieb: keine Sonderregeln für Religiöse insbesondere für Betbudenbetreiber

Das klingt aber abwertend im Sinne von Halal Kebabbudenbetreibern


(22-03-2024, 22:26)exkath schrieb: keine Strafvereitelung bei Kinderfickereien

Das geht nun aber schon in Richtung Rassismus
An welche Rasse haben Sie gedacht?

Kebabbudenbetreiber sind eindeutig seriöser als Betbudenbetreiber und von Sonderregelungen profitieren Sie auch nicht.
§166 ist eine Einladung an Religiöse gewalttätig zu werden. Der Rechtsweg ist auch diesen Leuten zumutbar.
Kein Mensch mit Humor hat jemals eine Religion gegründet.
Robert Green Ingersoll


Nachrichten in diesem Thema
RE: Solte Atheismus öffentlich zum Ausdruck kommen ? - von exkath - 22-03-2024, 23:17

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