(22-03-2024, 22:26)exkath schrieb: . . . ersatzlose Streichung von §166 StGB wäre schon mal ein guter Anfang.
Warum willst du den §166 StGB ersatzlos streichen ??
"(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Deutschland schützt Menschen vor Beschimpfungen - und das ist gut so!
Oder schwebt dir eine Bananenrepublik vor, in der Menschen wahllos beschimpft werden dürfen, ohne dass sich diese wehren können ??

