02-12-2018, 21:30
Lieber Sinai,
du vergisst gleich zu Beginn en ganz wesentliches Detail des Dogmas der Unfehlbarkeit des Episkopats, das deine ganze spätere Auseinandersetzung eigentlich ins Leere laufen lässt, denn das Dogma der Unfehlbarkeit des Episkopats gilt nur unter einer ganz wesentlichen Grundbedingung, nämlich: Dass die Bischöfe bei einem ordentlich einberufenen ökumenischen Konzil zusammenkommen und mit Mehrheit einen Beschluss über Glaubensfragen fassen. Solche Beschlüsse - zu denen z.B. die Dreifaltigkeit (Kontantinopel 381), die Gottesmutterschaft Mariens (Ephesus 431) oder die Zwei-Naturen Jesu Christi (Chalcedon 451) gehörten - sind Kraft ihres rechtmäßigen Zustandekommens als Konsens der Gesamtkirche unfehlbar und können daher auch von späteren Konzilen nicht geändert werden. Die Bischofskonzile leiten ihre Unfehlbarkeit davon ab, dass Christus als "Haupt der Kirche" dem restlichen Körper Kommandos gibt, also Christus selbst den Bischöfen die Wahrheit eingibt.
Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes ist insofern eine Engführung dieses ursprünglichen Gedankens, da er nach und nach als "Stellvertreter Christi" zum Haupt der Kirche aufgestiegen ist und man daher davon ausging, dass der Papst gewisserweise Mittler zwischen Christus und seiner Kirche sei. Dass das II. Vaticanum die Unfehlbarkeit der Bischöfe noch einmal betont hat liegt daran, dass viele Katholiken nach dem I. Vaticanum befürchteten, dass die Unfehlbarkeit des Papstes quasi die Unfehlbarkeit der Gesamtkirche ersetzt hätte.
Nicht gemeint ist mit der Unfehlbarkeit der Bischöfe aber eine Unfehlbarkeit jedes einzelnen Bischofs. Wie sollte das denn auch funktionieren, wenn verschiedene Bischöfe sich gegenseitig widersprechen. Sind dann beide Versionen wahr?
du vergisst gleich zu Beginn en ganz wesentliches Detail des Dogmas der Unfehlbarkeit des Episkopats, das deine ganze spätere Auseinandersetzung eigentlich ins Leere laufen lässt, denn das Dogma der Unfehlbarkeit des Episkopats gilt nur unter einer ganz wesentlichen Grundbedingung, nämlich: Dass die Bischöfe bei einem ordentlich einberufenen ökumenischen Konzil zusammenkommen und mit Mehrheit einen Beschluss über Glaubensfragen fassen. Solche Beschlüsse - zu denen z.B. die Dreifaltigkeit (Kontantinopel 381), die Gottesmutterschaft Mariens (Ephesus 431) oder die Zwei-Naturen Jesu Christi (Chalcedon 451) gehörten - sind Kraft ihres rechtmäßigen Zustandekommens als Konsens der Gesamtkirche unfehlbar und können daher auch von späteren Konzilen nicht geändert werden. Die Bischofskonzile leiten ihre Unfehlbarkeit davon ab, dass Christus als "Haupt der Kirche" dem restlichen Körper Kommandos gibt, also Christus selbst den Bischöfen die Wahrheit eingibt.
Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes ist insofern eine Engführung dieses ursprünglichen Gedankens, da er nach und nach als "Stellvertreter Christi" zum Haupt der Kirche aufgestiegen ist und man daher davon ausging, dass der Papst gewisserweise Mittler zwischen Christus und seiner Kirche sei. Dass das II. Vaticanum die Unfehlbarkeit der Bischöfe noch einmal betont hat liegt daran, dass viele Katholiken nach dem I. Vaticanum befürchteten, dass die Unfehlbarkeit des Papstes quasi die Unfehlbarkeit der Gesamtkirche ersetzt hätte.
Nicht gemeint ist mit der Unfehlbarkeit der Bischöfe aber eine Unfehlbarkeit jedes einzelnen Bischofs. Wie sollte das denn auch funktionieren, wenn verschiedene Bischöfe sich gegenseitig widersprechen. Sind dann beide Versionen wahr?
"Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da." - Sophokles: Antigone, Vers 523

