Beitrag aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Ein in vollem Umfang wiedergegebenes Gedicht von E. Roth fällt nicht unter das Zitatrecht nach dem Urheberrechtsgesetz.
Die Erben von E. Roth sind schon einmal rechtlich gegen das Verwenden von Textteilen (von einzelnen Versen aus einem Gedicht) des Autors durch Dritte eingeschritten. Da wir in solche Auseinandersetzungen nicht involviert werden wollen, haben wir das zitierte Gedicht vorsorglich entfernt.
Zur Information:
*http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20090136
*http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/zitat-kann-auch-als-motto-verwendet-werden-olg-muenchen-urteil-vom-17092009-az-29-u-327109.html
Ein in vollem Umfang wiedergegebenes Gedicht von E. Roth fällt nicht unter das Zitatrecht nach dem Urheberrechtsgesetz.
Die Erben von E. Roth sind schon einmal rechtlich gegen das Verwenden von Textteilen (von einzelnen Versen aus einem Gedicht) des Autors durch Dritte eingeschritten. Da wir in solche Auseinandersetzungen nicht involviert werden wollen, haben wir das zitierte Gedicht vorsorglich entfernt.
Zur Information:
*http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20090136
*http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht/zitat-kann-auch-als-motto-verwendet-werden-olg-muenchen-urteil-vom-17092009-az-29-u-327109.html

