28-01-2014, 01:12
Eigentlich ist das eine neubeatmete alte Fassung.
(taz)
""Bis zum Wochenende legten die Abgeordneten die Grundlagen der neuen tunesischen Republik. Der Text folgt dem, was 1959 in der ersten Verfassung nach der Unabhängigkeit von Frankreich festgeschrieben wurde.
Die ersten Artikel der Verfassung, die den Charakter des Staates definieren, sind mit dem Zusatz versehen, dass sie künftig nicht geändert werden können.
"
Was soll dass Nichtändern, klar kann man das wieder ändern.
Dann gibts da noch die Hintertürchen.
"Obwohl das islamische Recht, die Scharia, nicht in die Verfassung aufgenommen wurde, befürchten Menschenrechtsorganisationen, dass die Verfassung an manchen Punkten zu ungenau ausfällt. Die gelte vor allem für Artikel 6. Er schreibt die Gewissensfreiheit fest, macht den Staat aber gleichzeitig zum „Wächter der Religion“ und „des Heiligen“.
„Alles Vage muss aus dem Artikel 6 entfernt werden“, heißt es in einer Erklärung der Tunesischen Menschenrechtsliga vom Samstag. Die doppelte Rolle des Staats „könne zu für die Bürger und die Freiheiten bedrohliche Auslegungen führen“.
Zu weiteren hitzigen hitzigen Debatten dürfte es kommen, wenn es um die Rolle der Frau geht. Die Geschlechter sind in Tunesien seit 1959 gleichgestellt. Die Islamisten würden dies gerne ändern. Für sie „ergänzen“ sich Mann und Frau."
Da gibts in der Praxis sicher Konfliktpotential.
Also eigentlich nichts wirklich Neues.
Nur der Zeitpunkt des Wiedereinführens der alten Verfassung.
Schaun wir mal.
Erst mal muss man die Worte mit Leben füllen.
(taz)
""Bis zum Wochenende legten die Abgeordneten die Grundlagen der neuen tunesischen Republik. Der Text folgt dem, was 1959 in der ersten Verfassung nach der Unabhängigkeit von Frankreich festgeschrieben wurde.
Die ersten Artikel der Verfassung, die den Charakter des Staates definieren, sind mit dem Zusatz versehen, dass sie künftig nicht geändert werden können.
"
Was soll dass Nichtändern, klar kann man das wieder ändern.
Dann gibts da noch die Hintertürchen.
"Obwohl das islamische Recht, die Scharia, nicht in die Verfassung aufgenommen wurde, befürchten Menschenrechtsorganisationen, dass die Verfassung an manchen Punkten zu ungenau ausfällt. Die gelte vor allem für Artikel 6. Er schreibt die Gewissensfreiheit fest, macht den Staat aber gleichzeitig zum „Wächter der Religion“ und „des Heiligen“.
„Alles Vage muss aus dem Artikel 6 entfernt werden“, heißt es in einer Erklärung der Tunesischen Menschenrechtsliga vom Samstag. Die doppelte Rolle des Staats „könne zu für die Bürger und die Freiheiten bedrohliche Auslegungen führen“.
Zu weiteren hitzigen hitzigen Debatten dürfte es kommen, wenn es um die Rolle der Frau geht. Die Geschlechter sind in Tunesien seit 1959 gleichgestellt. Die Islamisten würden dies gerne ändern. Für sie „ergänzen“ sich Mann und Frau."
Da gibts in der Praxis sicher Konfliktpotential.
Also eigentlich nichts wirklich Neues.
Nur der Zeitpunkt des Wiedereinführens der alten Verfassung.
Schaun wir mal.
Erst mal muss man die Worte mit Leben füllen.
