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Österreich: Erster Häftling in Wien wegen Corona freigelassen
#1
Erster Häftling in Wien wegen Corona freigelassen
heute.at › erster-haftling-kam-nun-in-wien-wegen-coronavirus-frei
"Jetzt werden selbst Häftlinge in die Heim-Isolation entlassen! In der Wiener Justizanstalt Josefstadt öffneten sich nun wegen der Corona-Krise ... "

Die Anwälte haben das durchgesetzt

Österreich geht in Sachen Seuchenbekämpfung andere Wege als Deutschland
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#2
Hast du das überprüft?

Fake News?

Die Meldung wurde von einem österreichischen Schmierblatt abgesetzt. Und schnell wieder gelöscht!
MfG B.
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#3
(23-03-2020, 13:02)Bion schrieb: Hast du das überprüft?

Fake News?

Die Meldung wurde von einem österreichischen Schmierblatt abgesetzt. Und schnell wieder gelöscht!


Wie stellst Du Dir das eigentlich vor, wie ich das "überprüfen" sollte? Ich bin ja nicht die über die österreichische Justiz gestellte Aufsichtsbehörde.

Immerhin wurden die Namen der beiden Anwälte (Anwaltsgemeinschaft) genannt

Aber egal - im Ausland werden nun zigtausende Häftlinge entlassen; 6000 allein in Burma !
Steht zumindest in eurer Österreichischen Qualitätszeitung "Die Presse"

Burma: Bereits mehr als 70 Häftlinge freigelassen | DiePresse
diepresse.com › burma-bereits-mehr-als-70-haftlinge-freigelassen
Die Regierung in Burma will mehr als 6300 Gefangene freilassen. Bisher wurden mehr als 70 politische Häftlinge entlassen. Burma reagiert damit auf ...
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#4
(23-03-2020, 22:07)Sinai schrieb: Wie stellst Du Dir das eigentlich vor, wie ich das "überprüfen" sollte?

Indem du einfach schaust, ob neben dem Schmierblatt, das du als Quelle nutzt, auch noch eine andere Zeitung davon weiß.

(23-03-2020, 22:07)Sinai schrieb: Aber egal ...allein in Burma...

Nein, das ist nicht egal.

Und was in Burma passiert, ist, davon abgesehen, dass es immer zu begrüßen ist, wenn politische Gefangene freikommen, in der Sache der Verbreitung einer Falschmeldung durch dich ohne Bedeutung.
MfG B.
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#5
Na gut, dann schauen wir halt in eine "hochoffizielle" Quelle der BRD: Radio Télévision Luxembourg mit Sitz in Köln

Erste Infektion in einer Hamburger JVA
rtl.de › cms › haeftling-infiziert-erster-corona-fall-in-einem-hamburger-gefängnis
vor 5 Stunden - Häftling infiziert: Erster Corona-Fall in einem Hamburger Gefängnis. Insasse hat sich mit dem Coronavirus angesteckt.

Ein spannender Bericht.
Zitat:
"Jugendliche Straftäter, denen Jugendarrest angeordnet wurde, werden auch erstmal nicht in den Vollzugsanstalten aufgenommen."

Das wissen die jungen Gewalttäter leider auch genau !

Diese ungewollte Seuchenmaßnahme wird Deutschland nun wohl nicht gerade "sicherer" machen . . .
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#6
Noch ein alarmierender Satz aus dem genannten RTL Bericht:
"So werden Straftäter, die weniger als drei Jahre Gefängnisstrafe zu verbüßen haben, erstmal nicht aufgenommen."

Das bedeutet Einbrecher, Autodiebe, Raufhandel mit Körperverletzung haben nichts zu befürchten

Und was heißt "erstmal" . . . ?
Jetzt kommen sie nicht in den Knast - und dann in vielleicht zwei Monaten wenn die Seuche beendet sein sollte, kann man doch nicht brave Hascherln auf der Straße packen und in den Knast führen . . . das wäre doch ein Schlag ins Gesicht der Humanité . . .

Und genau das wissen die Einbrecher, Autodiebe, Schläger, Hooligans, gemeingefährlichen Autorowdies (illegale Straßenrennen durch Dorfgebiete), Vandalen, Dealer jetzt auch
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#7
Wenn es so ist, wird es sich wohl vernünftig begründen lassen.

Was wären deine Alternativen? Inwieweit rechtfertigen Einwände dieser Art die Falschmeldungen, die du hier fallweise absetzt bzw. verbreitest?
MfG B.
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#8
Für sehr viele Maßnahmen jedweder Art gibt es vernünftige Gründe pro und vernünftige Gründe contra

Da ist es dann eine politische Entscheidung, die getroffen wird.
Derartige Entscheidungen können nie werturteilsfrei (und damit wissenschaftlich) sein; sie sind immer subjektiv

Beispiel: Es werden in der BRD Straftäter, die weniger als drei Jahre Gefängnisstrafe zu verbüßen haben, nicht aufgenommen
Warum gerade drei Jahre ??
Warum nicht fünf oder vier Jahre, warum nicht zwei Jahre ?

Derartige Zahlen sind nicht naturrechtlich begründbar, denn sie sind in jedem Staat anders.
Siehe zum Beispiel die regional unterschiedliche Definition von "Verbrechen":
In der BRD gilt als "Verbrechen" alles über ein Jahr Haft; in Österreich gilt als "Verbrechen" alles über drei Jahre Haft
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