13-11-2013, 19:23
(13-11-2013, 14:55)Bion schrieb:Hadhite haben ja bekanntermassen einen ziemlich beliebigen(13-11-2013, 13:30)Bankasius schrieb: ...Beschneidung wird auf Hadithe zurückgeführt und gilt den 4 sunnistischen Rechtsschulen entweder als empfehlenswert oder als ehrenhaft...
Das ist falsch und unsinnig.
.......
Die entsprechenden Hadithe wurden im Sinne des vorislamischen Brauchs gefälscht. Das ist heute bekannt und wird von den maßgeblichen islamischen Rechtgelehrten zwar immer wieder betont, von den Kritikern aber nicht zur Kenntnis genommen.
Wahrheitsgehalt, gerne auch mal widersprüchlich.
Die für Jungs sind mysteriöserweise aber alle authentisch.
Der Koran sagt nichts drüber.
Alles was Mohammed aber getan haben soll,
"Ich sah ihn im Stehen pinkeln" oder sonst kulturell hochwertige,
intellekt fördernde Handlungen, werden von den "Gelehrten"
zu den unglaublichsten "Beweisen" interpretiert.
Erinnert stark an die Genies , die aus einem Ölfleck in der Garage
eine komplette Gold Wing mit Beiwagen restaurieren.
"Knabenbeschneidung aus islamischer Sicht
1. Die Knabenbeschneidung wird im Islam in Anlehnung an die Tradition des Propheten Abraham und an die jüdische und ursprüngliche christliche Tradition weitergeführt. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sagte: „Zur ursprünglichen Natur der Menschen gehören fünf Handlungen: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“ So wird die die Beschneidung bei allen muslimischen Völkern seit Jahrhunderten als islamische Tradition und Pflicht gepflegt.
2. Die Verpflichtung zur Beschneidung ist durch die Sunna (Aussagen und Handlungen des Gesandten Allahs) belegt. Denn der Koran und die Sunna gelten gemeinsam als die Quelle der Rechtslehre im Islam; sie ergänzen und erklären sich gegenseitig. In der Regel enthält der Koran zusammengefasste Aussagen, die die Sunna ausführlich durch Aussagen und Lebensweise des Propheten darlegt
3. Ausgehend von der Sunna gilt die Beschneidung sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als islamische Pflicht und gehört zu den Glaubensüberzeugungen der Muslime. Bei zwei der sunnitischen Rechtsschulen (der Shafiitischen und der Hanbalitischen) sowie bei den schiitischen Rechtsschulen gilt die Beschneidung als Wajib (Pflicht). Bei den restlichen sunnitischen Rechtsschulen (der Hanafitischen und der Malikitischen) gilt sie als Sunna Muakkadah (Mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition).
"*http://islam.de/20776
Na denn, hau weg das Zeug.
