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Genitalverstümmelung
#1
Hallo!

Shia schreibt im Thema :Beschneidung bei Frauen

Shia schrieb:Die "Beschneidung der Frau" wird nach dem Urteil vieler islamischer Gelehrter als Angriff gegen den Körper verurteilt.

onnachrichten schrieb:Gerichte dürfen afrikanischen Müttern, die in Deutschland leben, das Sorgerecht teilweise entziehen, wenn dadurch eine drohende Genitalverstümmlung an ihren Töchtern verhindert werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH schränkte das Sorgerecht einer Mutter aus Gambia ein, um deren Tochter vor einer rituellen Beschneidung der Genitalien zu schützen. Damit wurde die Revision der Mutter gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zurückgewiesen.

Kind darf nicht außer Landes gebracht werden
"Der BGH hat den Schutz des Kindes über Elternrechte sowie Kultur und Tradition gestellt", sagte der für den Fall zuständige Sozialpädagoge Matthias Hirche. Der Entscheidung zufolge müssen nun OLG und Jugendamt dafür sorgen, dass die Mutter oder Dritte das Kind nicht außer Landes bringen können.

Überwachung "fällt schwer"
Die Mutter darf laut BGH auch nicht über den Aufenthalt des Mädchens entscheiden. "Ihr Reisepass liegt bei uns. Wir müssen dafür sorgen, dass das Mädchen nicht nach Afrika kommt und auch nicht nach Frankreich oder Großbritannien, wo Genitalbeschneidungen heimlich durchgeführt werden. Doch das zu überwachen fällt schwer", sagte Hirche.

Folter mit Todesfolgen
Der BGH verglich laut Sozialpädagoge Hirche die Genitalverstümmelung mit Folter. In Gambia werden bis zu 90 Prozent aller Mädchen beschnitten. Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung handelt es sich bei der weiblichen um eine schwere Genitalverstümmelung mit teilweise schweren gesundheitlichen Folgen. An dem Eingriff, der oft mit Glasscherben oder verschmutzten Rasierklingen vorgenommen wird, sterben etwa fünf bis zehn Prozent der Opfer.

Tausende gefährdete Frauen
In Gesellschaften, die Genitalverstümmelung praktizieren, wird der Brauch oftmals in ein zeremonielles Fest eingebettet. Die Beschneidung wird deshalb nicht in Frage gestellt und gilt als "normal". Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der beschnittenen Frauen in Afrika auf 130 Millionen. Laut einem internen Papier des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge leben in Deutschland etwa 24.000 beschnittene Migrantinnen und etwa 6000 gefährdete Mädchen.

Link zum Artikel Genialverstümmelung: BGH schützt Afrikanerin

Bundesgerichtshofsurteile sind höchstrichterlich Urteile, haben wie Gesetze bindende Wirkung auch für Gerichte und ein solches Urteil zeigt uns, daß auch mit Hilfe Deutscher Gerichte minderjährige Mädchen oder junge Frauen durch Deutsches Recht geschützt werden können, auch gegen den ausdrücklichen Willen der Erziehungsberechtigten Personen.

[b]Damit jede/r weiß, daß es Handlungsmöglichkeiten gibt.[b]

mfG
Gerhard
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#2
Sehr gut !!!
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