06-06-2012, 18:20
helmut schrieb:Es gibt keinen römischren Bürger, dessen voller dreistelliger Name im NT genannt wird,...
Du führst wieder einmal mit dem Hinweis, dass etwas nicht vorhanden ist, Beweis für die Richtigkeit Deiner Behauptung.
Ich habe über die derzeit laufende akademische Diskussion zu dieser Frage berichtet, mehr nicht! Ein besonderes Interesse, Dich in diesem Zusammenhang – wovon auch immer – zu überzeugen, habe ich nicht.
Darüber hinaus ist bei mir der Meinungsbildungsprozess, diese Frage betreffend, noch nicht abgeschlossen.
Nur so viel:
Dass Paulus das römische Bürgerrecht (von Geburt an) besessen habe, weiß nur der Autor der Apostelgeschichte zu berichten. Paulus selbst weiß darüber, wie es den Anschein hat, nichts.
Es wäre in diesem Zusammenhang durchaus hilfreich gewesen, hätte Lukas mit einem Halbsatz vermerkt, wie ein unbedeutender jüdischer Handwerker (Paulus' Vater), wohnhaft in einer unbedeutenden römischen Provinz (Kilikien), in den Besitz des römischen Bürgerrechts gekommen war.
Weiters:
Paulus war doch im Fall des Apostels kein Gentilname. Und als Cognomen gesehen bedeutet er einfach nur der Kleine, der Geringe (der Mindere).
Die Anmaßung des römischen Bürgerrechts wurde bestraft. Der Tatbestand war aber nicht schon durch die Führung eines Namens erfüllt.
MfG B.

