06-06-2012, 12:27
(02-06-2012, 18:08)Bion schrieb: Soll das tatsächlich ein Argument sein?Das gilt aber für viel römische Bürger. Beispielsweise hatte die Herodes-Familie das römische Bürgerrecht, aber deren dreistelliger römischer Name wird nirgendwo im NT genannt, von keinem Mitglied. bei dem meisten auch nicht in einer anderen antiken Quelle.
Dass Paulus das römische Bürgerrecht besessen habe, behauptet nur der Autor der Apg. Fest steht, dass für Paulus nirgendwo ein dreiteiliger römische Name genannt wird, auch durch Paulus selbst nicht.
Es gibt keinen römischren Bürger, dessen voller dreistelliger Name im NT genannt wird, Pontius Pilatus, noch Kornelius oder sonst jemand. Also wieso sollte es ein Argument sein, dass Paulus da keine Ausnahme ist?
(02-06-2012, 18:08)Bion schrieb: Ein Name wurde latinisiert, das ist doch nichts Außergewöhnliches. Dass Paulus (in der Apg) anfangs noch Saulus hieß, kann doch auch bedeuten, dass er den Namen nach "seiner Bekehrung" (vielleicht als Programm für sein weiteres Wirken: paulus = gering, klein) "romanisiert" hatte.Wer seinen Namen latinisierte, der tat gut daran, sich als lateinischen Namen keinen römischen Namen zuzulegen, der nur römischen Bürgern vorbehalten war. So was galt als unrechtmäßige Anmaßung des römischen Bürgeredchts, und darauf stand die Todesstrafe.
Paullus war so ein römischer Name, er kam als praenomen und als cognomen vor (letzteres bei der Familie der Sergii Paulli).
Und du meinst, das ist kein Argument, dass Paulus ein Namen trug, der Grund genug war, ihn hinzurichten, wenn er kein römischer Bürger war?
Das Argument ist übrigens von Apg 13,9 unabhängig.
Relativismus: "du hast deine Wahrheit, ich habe meine, beide sind richtig"
Toleranz: "was du sagst ist falsch, aber du hast das Recht, es zu sagen"
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