Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz
#53
WER IST PRIVILEGIERT?

Privilegiert ist grundsätzlich jeder, der in einer bestimmten Situation gegenüber anderen gleicher Ausgangslage eine Vorteil bekommt und der daher kein Interesse daran hat, die bestehende Lage zu ändern. Laut entsprechender Verfügungen der Innenminister resp. -senatoren der Länder darf jeder Polizeibeamte fast zu allen Zeiten auch außerhalb des Dienstes seine Dienstwaffe führen - unbeschadet vom Grad seines Geübtseins damit. Daß ein Polizeibeamter innerhalb des Dienstes gefährdeter ist als der "Normalbürger" wurde bislang noch nicht schlüssig bewiesen, soll aber hier nicht bezweifelt werden. Wie viele Polizeibeamte haben in ihrem Leben während des Dienstes ihre Waffe aus einer echten Notwendigkeit heraus gezogen bzw. sogar eingesetzt (von SEK- etc. -Mitgliedern hier einmal abgesehen).

Daß ein Polizeibeamter außerhalb seines Dienstes einer erhöhten Gefährdung unterliegt als sein Nachbar in der Straße, kann aber nun wirklich nicht behauptet werden. Warum also die Bevorzugung (Privilegierung) mit der Waffe in der Regel schlecht ausgebildeter Beamter gegenüber dem "Normalbürger"? Es wird immer wieder von Gegner liberaler Waffengesetze behauptet, eine Schußwaffe wäre zur Abwendung einer akuten Gefahr nicht geeignet und eine weite Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung der inneren Sicherheit abträglich. Dies scheint jedoch nicht für Polizeibeamte zu gelten.

(Die Diskussion um die Schießausbildung von Polizeibeamten soll hier tunlichst vermieden werden; unbestritten ist, daß der Durchschnitts-Sportschütze mit mehrmaligem Schießtraining in der Woche den allermeisten Polizeibeamten im Umgang mit Waffen überlegen ist. Wer dies bestreitet, möge bitte die Unglücksfälle der letzten Zeit erläutern. Und um hier keine falschen Ideen aufkommen zu lassen: ich freue mich über jeden Polizeibeamten, welcher außerhalb seines Dienstes eine Waffe führt, da dies - siehe die Grafiken bzw. Tabellen - der "inneren Sicherheit" sogar zuträglich ist. Nur sollte dieses Privileg auch auf die anderen Bürger ausgedehnt werden).

Bei der Erörterung von Privilegien fällt in Bezug auf das Waffengesetz bald der Begriff des "Bedürfnisses". Zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist neben der Sachkunde und der Zuverlässigkeit auch der Nachweis eines "Bedürfnisses" für der Erwerb einer Schußwaffe nötig. Der Antragsteller muß (in Deutschland) glaubhaft machen, daß er mehr als andere eine Waffe braucht - sei es zum Jagen, Sportschießen oder zum Sammeln. Ein Schutzbedürfnis wird dabei in der Regel (beim Normalbürger) nicht anerkannt.

Ein "Bedürfnis" nachzuweisen ist jedoch viel schwieriger als Handhabungssicherheit, Trefferbilder oder Sachkunde und Unbescholtenheit - gleichwohl dies wiederum die Kriterien sind, die am ehesten eine mißbräuchliche oder auch nur fahrlässige Verwendung verhindern. Dementsprechend mußte und muß die Forderung nach Darlegung eines Bedürfnisses oft dafür herhalten, den Satz "sowenig Waffen wie möglich ins Volk" in den Alltag umzusetzen. Und dementsprechend wird die Forderung der Schützen-, Jäger- und Sammlerverbände nach Aufgabe des "Bedürfnisnachweises" von interessierten (= privilegierten) Kreisen stets abgelehnt.

Dies sicherlich auch aus dem Grund, daß ein "Schutzbedürfnis" sehr interpretationsfähig ist; mit wohlwollender Beurteilung ist ein Schutzbedürfnis sehr rasch anzunehmen, fehlt dieses Wohlwollen, so hat ein Antragsteller keine Chancen. Man mag sich überlegen, wer aus Politik, Verwaltung und Geldadel die nötigen Verbindungen für wohlwollende Beurteilungen hat.

Im weiteren Sinne vom Waffengesetz privilegiert sind auch die Angehörigen der Verwaltungsstrukturen, die mit der Durchführung des Waffengesetzes betraut sind. Ist "der normale" Polizeibeamte im Dienst zumindest prinzipiell gefährdet (entsprechend dem oben Gesagten), Schaden an Leib und Leben zu nehmen, so besteht eine solche Gefahr in den Verwaltungen nicht, da man es lediglich mit gesetzestreuen Bürgern zu tun hat. Es ist eine verständliche Regung, sich lieber in der warmen Stube um die Verwaltung von Gartenzwergen zu kümmern, als sich in die gefährlichen Niederungen der Kriminalität hinabzubewegen und daher dieses Privileg mit allen Mitteln zu verteidigen.

Aut viam inveniam aut faciam
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 30-07-2011, 23:32
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 19:05
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 20:54
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 21:27
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 31-07-2011, 23:06
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 01-08-2011, 20:18
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 07:50
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 18:13
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von indymaya - 02-08-2011, 20:07
RE: Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz - von d.n. - 04-08-2011, 08:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Henry Kissinger nennt deutsche Migrationspolitik einen "schweren Fehler" Sinai 75 15017 23-10-2023, 19:25
Letzter Beitrag: petronius
  Endlich geht's los! Deutsche Bahn streikt bereits. Sinai 33 13741 03-09-2021, 00:13
Letzter Beitrag: Sinai
  Hauskatze und Wildkatze , Deutsche und Roma Sinai 17 8487 25-04-2021, 20:56
Letzter Beitrag: Ulan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste