17-07-2011, 15:15
Mein Beitrag bzw. Kommentar bezog sich auf den kath. Religionsunterricht. Wer kath. Religionsunterricht geben will, muss Bedingungen erfüllen.
Ein kleiner Auszug aus der Studieninformation für interessierte Bewerber:
"Erwünschtes Profil von Lehramtsstudierenden
Neben einer wissenschaftlichen Basiskompetenz, die Religionslehrer und –lehrerinnen zur Vermittlung theologischer Inhalte befähigt, sind Frauen und Männer im Religionsunterricht vor allem mit ihrer Persönlichkeit gefragt. Personale Kompetenz beinhaltet vor allem theologische Kommunikationsfähigkeit. Das Sprechen über Religion, Religiosität und Glaube bedarf einer besonderen Sensibilität im Umgang mit Menschen, deren Glaubenserfahrung und Weltanschauung. Sie sind weiterhin als Menschen gefragt, die Zeugnis ihres eigenen Glaubens geben. Dies setzt sicheren Umgang mit der eigenen Spiritualität voraus sowie Reflexion und Wissen um die persönliche Religiosität und deren Entwicklung. Die Fähigkeit zu Empathie, einem ehrlichen Interesse am Glaubensweg des anderen und die Offenheit, sich als Seelsorgender auf die Lebenswelt der Schüler und deren eigenen Lebenshintergrund einzulassen, runden das Profil ab.
Studierende der Religionslehre werden während ihres Studiums durch erfahrene Mentoren begleitet und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Die Möglichkeit zu Erfahrungsaustausch, Wegweisung und persönlichem Gespräch durch das Mentorat sind für die Erlangung der „missio canonica“, der kirchlichen Unterrichtserlaubnis, wahrzunehmen."
(Quelle: LMU München, Katholische Religionslehre (Lehramt/ Hauptschule)
Religionslehrer werden zwar vom Staat bezahlt, berufen und die Erlaubnis zur Lehrtätigkeit erteilt die Diözese.
Bei einem Religionslehrermangel gibt es Ausnahmeregelungen.
Mag sein, es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, jedoch die Erlaubnis erteilt die Kirche bzw. die Diözese.
Wenn ein konfessionsloses Kind den kath. Religionsunterricht besuchen will, m ü s s e n die Eltern das bei der betreffenden Diözese beantragen. Erst recht gilt eine spezielle Auswahl der Lehrer, die, wenn nicht ein Mangel oder ein anderer Grund zwingend ist, eintritt.
Religionsunterricht ist mehr als Wissen vermitteln. Die eigene Spiritualität und Glaubhaftigkeit, die zählt, nicht Wissen über etwas, was einem doch nur fremd bleibt, wenn man darin nicht lebt.
Ein kleiner Auszug aus der Studieninformation für interessierte Bewerber:
"Erwünschtes Profil von Lehramtsstudierenden
Neben einer wissenschaftlichen Basiskompetenz, die Religionslehrer und –lehrerinnen zur Vermittlung theologischer Inhalte befähigt, sind Frauen und Männer im Religionsunterricht vor allem mit ihrer Persönlichkeit gefragt. Personale Kompetenz beinhaltet vor allem theologische Kommunikationsfähigkeit. Das Sprechen über Religion, Religiosität und Glaube bedarf einer besonderen Sensibilität im Umgang mit Menschen, deren Glaubenserfahrung und Weltanschauung. Sie sind weiterhin als Menschen gefragt, die Zeugnis ihres eigenen Glaubens geben. Dies setzt sicheren Umgang mit der eigenen Spiritualität voraus sowie Reflexion und Wissen um die persönliche Religiosität und deren Entwicklung. Die Fähigkeit zu Empathie, einem ehrlichen Interesse am Glaubensweg des anderen und die Offenheit, sich als Seelsorgender auf die Lebenswelt der Schüler und deren eigenen Lebenshintergrund einzulassen, runden das Profil ab.
Studierende der Religionslehre werden während ihres Studiums durch erfahrene Mentoren begleitet und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Die Möglichkeit zu Erfahrungsaustausch, Wegweisung und persönlichem Gespräch durch das Mentorat sind für die Erlangung der „missio canonica“, der kirchlichen Unterrichtserlaubnis, wahrzunehmen."
(Quelle: LMU München, Katholische Religionslehre (Lehramt/ Hauptschule)
Religionslehrer werden zwar vom Staat bezahlt, berufen und die Erlaubnis zur Lehrtätigkeit erteilt die Diözese.
Bei einem Religionslehrermangel gibt es Ausnahmeregelungen.
Mag sein, es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, jedoch die Erlaubnis erteilt die Kirche bzw. die Diözese.
Wenn ein konfessionsloses Kind den kath. Religionsunterricht besuchen will, m ü s s e n die Eltern das bei der betreffenden Diözese beantragen. Erst recht gilt eine spezielle Auswahl der Lehrer, die, wenn nicht ein Mangel oder ein anderer Grund zwingend ist, eintritt.
Religionsunterricht ist mehr als Wissen vermitteln. Die eigene Spiritualität und Glaubhaftigkeit, die zählt, nicht Wissen über etwas, was einem doch nur fremd bleibt, wenn man darin nicht lebt.
