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Verweigerter Handschlag / Integration
#85
(28-01-2017, 22:47)Mustafa schrieb: 1) Nun, du hast geschrieben, das Gesicht sollte immer zu sehen sein.
Bekleidungsvorschriften kann es für Einrichtungen (Krankenhäuser, Ämter, Schulen,...) oder Veranstaltungen geben, nicht aber für die komplette Öffentlichkeit.
Da kann lediglich das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole verboten werden.
Ansonsten sollte das Privatsache sein.

2) Willst du 'Schweigen' verbieten?

Wenn jemand nicht kontaktfreudig ist, in der Öffentlichkeit schweigt und sich verhüllt, dann muss einem das nicht gefallen, aber ein Verbot widerspricht komplett der Idee einer liberalen Gesellschaft.

1) Umgedreht!
Ich bin der Meinung dass die Bekleidungsvorschriften in der kompletten Öffentlichkeit wichtiger sind als die Symbole.
Die Symbole sind Privatsache, sie sind klein in der Wahrnehmung.
Die Bekleidung ist ein größerers Wahrnehmungsobjekt!

2) Nein!
Ich war zum Zeitpunkt des Schreibens in einem bestimmten Nebengedanken bei dem dies höchst zutreffend ist, hier jedoch nicht zum Thema gehört.

Worin besteht die reale Idee der Liberalen Gesellschaft, wurde das wirklich genauestens Differenziert?
Was ist hier der Wahrheit am Nächsten?

Grundsätzlich ist m.E. schon alleine am Wort zu erkennen dass ÖFFENTLICHKEIT etwas mit OFFEN zu tun hat!
In der Öffentlichkeit müssen sich die Gesichter der Menschen offen zeigen.
Zu Deutschland gehört das offene Sein in der Wahrnehmung/Erkennung des Äußeren.
Das Außen.

Das Innere des Menschen ist verschlossen, ein Gebäude kann für viele verschlossen sein wie das innere eines Menschen.
Zu einem nicht öffentlichen Raum gehört das innere Sosein eines Menschen der zum Raum/Organisation gehört.
Sowie ein nicht für alle Menschen zugänglicher Raum geöffnet wird, so muß dem Besucher, der ja nicht wirklich zu dem Haus gehört und nur durch eine besondere Öffnungszeit hinein kann, eine gewisse Offenheit an den Tag legen, da dem Besucher sonst zu viel Verschlossnheit trotz offene Tür entgegenwirkt.


Die Öffentlichkeit, das Außen, die Umgebung, ist der Ort wo ALLE sich offen bewegen können.
Körperlich in ihrer Bewegung frei und dem Freiraum der offenen Welt und ihre Wege nutzbar für jeden. Der Zugang in die Öffentlichkeit.
Geistig im Erscheinungsbild des Offenseins für andere Menschen und den Gedanken und ggf Angst verursachende Kleidung.
Eine Öffentlichkeit ist nur so gut wie ihre Erscheinung, darum erfordert die Öffentlichkeit eine offene Erkennungsmöglichkeit durch ein offenes Gesicht.

Der Öffentlichkeit für eine gewisse Zeit zugänglich gemachtes, bedingt eine zeitliche Offenheit zum Fremden.
Das für Fremde ständig Verschlossene bleibt unzugänglich für die Öffentlichkeit.


Der Mensch IN der Öffentlichkeit muß sich offen zeigen damit eine öffentliche Wahrnehmung überhaupt gegeben ist!
Das ist m.E. logisch.

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RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Mellnau - 17-11-2017, 00:17
RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Jutta - 22-01-2017, 05:13
RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Jutta - 25-01-2017, 08:13
RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Jutta - 25-01-2017, 08:32
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RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Jutta - 25-01-2017, 08:09
RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Jutta - 26-01-2017, 05:53
RE: Verweigerter Handschlag / Integration - von Adamea - 29-01-2017, 09:21

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