(28-01-2017, 22:47)Mustafa schrieb: Nun, du hast geschrieben, das Gesicht sollte immer zu sehen sein.
Bekleidungsvorschriften kann es für Einrichtungen (Krankenhäuser, Ämter, Schulen,...) oder Veranstaltungen geben, nicht aber für die komplette Öffentlichkeit.
Doch!
Das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit dient zur Terrorabwehr
Und das ist gut so!
Denn wer weiß, welcher kleingebaute Mann im wallenden Frauenkleid mit "ausgestopften" Schultern hinter dem Frauenschleier steckt . . .
Wir wollen durch unser saublödes 'Ponyhofverhalten' nicht auch noch die Partisanen/Terroristen/Dschihadisten fördern und züchten und anlocken.
Dann sind wir halt nicht liberal (was immer das auch heißen mag)
Was haben wir zu befürchten? Nichts
Rußland wird uns nicht beschimpfen, die Trump-USA ebenso wenig, Britannien feiert Brexit, Frankreich ist ebenso in Ordnung