28-01-2017, 22:47
(28-01-2017, 09:20)Adamea schrieb: Hast du den Unterschied erkannt?
Meiner Meinung nach kann auch jeder so rumlaufen wie er will, solange es zur Situation passt.
Nun, du hast geschrieben, das Gesicht sollte immer zu sehen sein.
Bekleidungsvorschriften kann es für Einrichtungen (Krankenhäuser, Ämter, Schulen,...) oder Veranstaltungen geben, nicht aber für die komplette Öffentlichkeit.
Da kann lediglich das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole verboten werden.
Ansonsten sollte das Privatsache sein.
(28-01-2017, 09:20)Adamea schrieb: Das gilt ebenso für das Schweigen, das ist auch eine Verhüllung!!
Willst du 'Schweigen' verbieten?
Wenn jemand nicht kontaktfreudig ist, in der Öffentlichkeit schweigt und sich verhüllt, dann muss einem das nicht gefallen, aber ein Verbot widerspricht komplett der Idee einer liberalen Gesellschaft.