Erich schrieb in Beitrag # 41
"Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass Handschlag oder eine Verweigerung desselben in irgendeiner Form juristische Konsequenzen nach sich ziehen sollte"
Tut es auch nicht.
Denn es besteht keine Verpflichtung die Hand zu reichen.
Wäre ja noch schöner: der Straßenkehrer sieht seinen Vorgesetzen, den Bürgermeister, und streckt ihm frech seine Hand entgegen.
Noch immer gilt: die Hand darf nur der Ranghöhere reichen !
"Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass Handschlag oder eine Verweigerung desselben in irgendeiner Form juristische Konsequenzen nach sich ziehen sollte"
Tut es auch nicht.
Denn es besteht keine Verpflichtung die Hand zu reichen.
Wäre ja noch schöner: der Straßenkehrer sieht seinen Vorgesetzen, den Bürgermeister, und streckt ihm frech seine Hand entgegen.
Noch immer gilt: die Hand darf nur der Ranghöhere reichen !