29-10-2015, 18:42
(29-10-2015, 17:57)indymaya schrieb: ]
Muss er historisch aber nicht aufgepasst haben, weil man eine Ehe erst nach einer Ehe brechen kann.
Die Verlobung (schidduchin) ist nach jüdischem Recht die erste Teilhandlung eines dreistufigen Eheschließungsprozesses. Untreue während der Verlobungszeit galt als Ehebruch.
MfG B.