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Die "religio" einer Gesetzesreligion
#20
(02-10-2014, 23:44)Ekkard schrieb: Harpya
HarpyaReligion nimmt keine Rücksicht auf Einzelne, speziell behandelt werden die allerdings schon.
Welches Gesetz tut das auf säkularem Gebiet? Das ist doch der Sinn von gesellschaftlichen Regeln!


(02-10-2014, 22:36)Harpya schrieb: Was ist das schon für ein Menschenverständnis mit der Taufe Kinder zwangsweise in die Kirche einzugliedern, dass sie sich dann aktiv erst später davon lösen müssen?
Müssen sie? Was dir nicht passt, wird von anderen als wertvolle Tradition betrachtet.



(02-10-2014, 22:36)Harpya schrieb: Wo immer möglich strebte Religion nach Macht und Einfluss, kann man nichts verniedlichen.
Diese Gefahr besteht immer - aber immer auch ohne Religion!

Wenn Zwangseinweisung in eine Religion wertvolle Tradition ist möcht ich nicht wissen was da sonst noch folgt.

Was Macht und Einfluss betrifft.
Die abrahamitischen Religionen haben über Jahrhunderte /Jahrtausende bewiesen, das sie nicht in der Lage sind ein
Gemeinwesen zuschaffen, das nicht auf Gewalt, Verfolgung und Unterdrückung beruht.
Sie haben mehr durche Eroberung, Missionierung, eine breite Spur von Blut und Schrecken hinterlassen
und die gesellschaftliche Entwicklung verzögert.
Islam ist da noch auf Mittelalterstand, mangels Aufklärung.
Keine Ideologie hat so deutlich bewiesen, dem Gemeinwesen abträglich zu sein, über Jahrtausend.


Nicht kompromissfähig, eine Lehre für alle mit Absolutheitsanspruch auf den Grundlagen archaischen Gedankengutes.

Dann kommen so nette Argumente, die Religion ist ok, die Gläubigen sind das Problem.

Wenn einer betrunken einen Unfall baut ist auch nicht das Auto schuld.
Ok, dann seh ich eine große Anzahl von Gläubigen mal wie im Rausch an.

Normalerweise versucht man die Leute von ihrer Sucht zu befreien, damit sie ihr Leben nicht ganz ruinieren.
Wie mit allen Suchtkrankheiten natürlich schwierig aber möglich, zunehmend zeigen sich Erfolge.

Kann ja auch mal Volksweisheiten anbringen, "Eines ziemt sich nicht für alle".
Privat , kein Problem, da gilt das Recht auf Rausch.
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