17-01-2003, 20:57
Die Kirchensteuern in ihrer heutigen Form entstanden, nachdem im Gefolge der Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluß (1803) die Kirchen ihre Kirchengüter und endgültig auch das Zehntrecht verloren und die Landesfürsten die Verpflichtung zu finanziellen Ausgleichszahlungen übernommen hatten. Nach ersten Ansätzen in Lippe (1827), Oldenburg (1831) und Sachsen (1838) wurden in der 2. Hälfte des 19. Jh in den meisten dt, Staaten K.-Gesetze erlassen. Soweit aus meinem Brockhaus zitiert. (2. Hälfte des 19. Jh bedeutet in der Zeit vom 1851 bis 1900) Zu dem Rest brauche ich nichts zu schreiben.