17-01-2003, 19:48
Hallo Gerhard
Kleine Korrektur: Für Kirchenaustritte ist das Amtsgericht zuständig, nicht das Finanzamt (jedenfalls in NRW).
Kleine Korrektur: Für Kirchenaustritte ist das Amtsgericht zuständig, nicht das Finanzamt (jedenfalls in NRW).