13-01-2003, 11:54
Es gibt auch noch das "besondere Kirchgeld"
Das "besondere Kirchgeld" betrifft Ehepaare, bei denen der verdienende Teil keiner steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, während der Ehepartner mit wesentlich weniger oder gar keinem Einkommen aber Kirchenmitglied ist. Das Kirchgeld wird nach der Höhe des Einkommens des Ehepartners in gestaffelten Beträgen jährlich erhoben. Es macht etwa ein Drittel der Kirchensteuer aus. Die Beträge liegen zwischen 216 und 7.200 Mark (bei Einkommen über 600.000 Mark).
Quelle: http://www.wdr.de/tv/markt/20010402/b_2.phtml
Grüße
Steffen
Das "besondere Kirchgeld" betrifft Ehepaare, bei denen der verdienende Teil keiner steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, während der Ehepartner mit wesentlich weniger oder gar keinem Einkommen aber Kirchenmitglied ist. Das Kirchgeld wird nach der Höhe des Einkommens des Ehepartners in gestaffelten Beträgen jährlich erhoben. Es macht etwa ein Drittel der Kirchensteuer aus. Die Beträge liegen zwischen 216 und 7.200 Mark (bei Einkommen über 600.000 Mark).
Quelle: http://www.wdr.de/tv/markt/20010402/b_2.phtml
Grüße
Steffen