23-01-2003, 18:30
Hallo ,
Dank der Kirchensteuer wird der Staat angeblich finanziell entlastet.
Schaut man sich aber die Zahlen an, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Von den rund 8,8 Milliarden Euro, die die Kirchen Jahr für Jahr von ihren Mitgliedern einziehen, werden nur knapp 10 % für öffentliche soziale Leistungen ausgegeben. Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden zu 80 - 100 % vom Staat und Dritten finanziert. Der weitaus größte Teil der Kirchensteuer wird für Gemeindearbeit und Verwaltung aufgewendet. Ein Arbeitnehmer zahlt derzeit als Mitglied im Schnitt etwa 500 Euro pro Jahr Kirchensteuer; ein stolzer Preis für kaum genutzte kirchliche DiensteDank der Kirchensteuer wird der Staat angeblich finanziell entlastet. Reiche können die Steuer übrigens kappen.
Ist unter diesen Umständen eine Kirchensteuer als Zwangsabgabe überhaupt zu rechtfertigen? In einer Allenbach-Umfrage (1995) sprachen sich nur 40% der Bevölkerung für das Kirchensteuersystem aus. In einer WDR-TED-Umfrage (2001) sogar nur 22%. Bürgerrechtler kritisieren vor allem die Begründung der Steuerpflicht bereits durch die Säuglingstaufe und die Verletzung des Datenschutzes durch den staatlichen Einzug der Mitgliedsbeiträge, wodurch man gezwungen ist, Staat und Arbeitgebern die Religions(nicht)zugehörigkeit offen zu legen. Außerdem müssen auch Nichtmitglieder über allgemeine Steuern die privilegierten Kirchen in erheblichem Maße mitfinanzieren.
Aber auch innerkirchlich ist die Kirchensteuer sehr umstritten. Kirchliche Gruppen und Christen wie der www.Dietrich-Bonhoeffer-Verein der www.Bensberger Kreis und der www.Verein zu umwidmung der Kirchensteuern machen Reformvorschläge. Die Kirchenleitung aber lehnt alles ab; und nimmt massenweise Kirchenaustritte in Kauf (1999 jeden Tag 883 Menschen).
Gurß
Zehra
Dank der Kirchensteuer wird der Staat angeblich finanziell entlastet.
Schaut man sich aber die Zahlen an, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Von den rund 8,8 Milliarden Euro, die die Kirchen Jahr für Jahr von ihren Mitgliedern einziehen, werden nur knapp 10 % für öffentliche soziale Leistungen ausgegeben. Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden zu 80 - 100 % vom Staat und Dritten finanziert. Der weitaus größte Teil der Kirchensteuer wird für Gemeindearbeit und Verwaltung aufgewendet. Ein Arbeitnehmer zahlt derzeit als Mitglied im Schnitt etwa 500 Euro pro Jahr Kirchensteuer; ein stolzer Preis für kaum genutzte kirchliche DiensteDank der Kirchensteuer wird der Staat angeblich finanziell entlastet. Reiche können die Steuer übrigens kappen.
Ist unter diesen Umständen eine Kirchensteuer als Zwangsabgabe überhaupt zu rechtfertigen? In einer Allenbach-Umfrage (1995) sprachen sich nur 40% der Bevölkerung für das Kirchensteuersystem aus. In einer WDR-TED-Umfrage (2001) sogar nur 22%. Bürgerrechtler kritisieren vor allem die Begründung der Steuerpflicht bereits durch die Säuglingstaufe und die Verletzung des Datenschutzes durch den staatlichen Einzug der Mitgliedsbeiträge, wodurch man gezwungen ist, Staat und Arbeitgebern die Religions(nicht)zugehörigkeit offen zu legen. Außerdem müssen auch Nichtmitglieder über allgemeine Steuern die privilegierten Kirchen in erheblichem Maße mitfinanzieren.
Aber auch innerkirchlich ist die Kirchensteuer sehr umstritten. Kirchliche Gruppen und Christen wie der www.Dietrich-Bonhoeffer-Verein der www.Bensberger Kreis und der www.Verein zu umwidmung der Kirchensteuern machen Reformvorschläge. Die Kirchenleitung aber lehnt alles ab; und nimmt massenweise Kirchenaustritte in Kauf (1999 jeden Tag 883 Menschen).
Gurß
Zehra