(19-04-2014, 02:41)Sinai schrieb: Daher nur die Frage: "huldigt er dem Kaiser ?"
(19-04-2014, 02:46)Harpya schrieb: Und wie stellt man sowas fest ?
Ganz einfach.
Der potentiell Abgabepflichtige wurde ins Amtsgebäude geladen. Im Hof stand eine Kaiserstatue und daneben das Feldzeichen der Legion. Der Beamte herrschte den Mann an: "Auf die Knie mit dir !"
Kniete er nieder, war er von der Steuer befreit.
Falls er zu lamentieren begann "Ich darf mein Knie nicht vor dem Baal beugen !" dann war er fällig.
Ist zwar OT aber genauso verfuhr die Gestapo mit den Zeugen Jehovas. Sie luden sie ins Amtsgebäude und forderten sie auf, vor der Hakenkreuzfahne zu salutieren. Wer salutierte, durfte heimgehen (wurde aber dann von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen) – wer verweigerte, kam ins KZ