(19-04-2014, 02:22)Harpya schrieb: Eine Spitzfindigkeit wäre es eher zu beurteilen ob einer dem Kaiser huldigt oder nicht.
Beschnitten zu beurteilen ist wahrlich kein grosser Akt.
Der römische Jurist geht immer nach Äußerlichkeiten. Das ist auch heute so. (Denn die römische Rechtstradition blieb erhalten. Die deutschen Juristen müssen Römisches Recht lernen.)
Ob sich einer vor einer Kaiserstatue niederknien kann oder ob er das aufgeregt verweigert, ist leicht zu beobachten. Das ist ein Akt im Außenverhältnis der Person gegenüber dem römischen Staat.
Beschneidung ist hingegen ein Phänomen, das das Innenverhältnis der Person zu seiner Heimatreligion bedeutet. Privatsache. Für den römischen Beamten unerheblich. Im Imperium Romanum gab es eine Unzahl von Völkern und Kulten. Auch in der Stadt Rom oder in der Provinz Judäa. Es wimmelte von Beschnittenen und Unbeschnittenen, von Tätowierten, von Männern mit zerschnittenem Gesicht
Da hätte der Beamte viel zu tun gehabt, alle diese Kulte auseinanderzukennen.
Daher nur die Frage: "huldigt er dem Kaiser ?"
Der Rest war egal.