(19-04-2014, 00:48)Ulan schrieb: Von nun an konnten sich Christen von der Steuer befreien, zum Beispiel dadurch, dass sie zeigen konnten, dass sie nicht beschnitten waren.
( . . . )
Daher die Situation: zahle die Juden-Steuer, inklusive ausgehandelter Befreiung vom Staatskult, oder huldige dem Kaiser.
Den römischen Behörden war es völlig egal, ob jemand beschnitten war.
Die Frage war: "huldigt er dem Kaiser ?"
Wenn ja, dann zahlte er keine Steuer
Wenn nein, dann mußte er zahlen.
Alles andere wäre verwaltungsjuristisch nicht administrierbar gewesen.
Kein Beamter interessierte sich für 'Feinheiten' ob X unbeschnitten war aber dennoch dem Kaiser nicht huldigen wollte, ob Y an Jahwe allein glaubt oder auch an seinen Sohn (wobei in der semitischen Welt 'Sohn' auch die Bedeutung Untergebener hatte). Auf solche Spitzfindigkeiten und Diskussionen ließen sich die Beamten gar nicht ein.