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Judenwitze: Staatsanwaltschaft prüft strafrechtliche Relevanz
#31
(07-06-2013, 14:53)dalberg schrieb: Es geht um die Frage, ob es klug und zweckdienlich ist, Bierkeller-Witze gerichtlich zu verfolgen. Ich beschränke die Frage also auf Witzeerzählungen auf privater oder halbprivater Ebene

wo besteht denn derzeit das problem, daß "Witzeerzählungen auf privater oder halbprivater Ebene gerichtlich verfolgt wird"?

ich hab da offenbar irgendwas nicht mitgekriegt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#32
Zitat:wo besteht denn derzeit das problem, daß "Witzeerzählungen auf privater oder halbprivater Ebene gerichtlich verfolgt wird"?

ich hab da offenbar irgendwas nicht mitgekriegt

Sowohl das gesellige Beisammensein in einem Gebäude einer Studentenverbindung als auch den Lebensbereich eines Priesterseminars zähle ich zum "halbprivaten" Bereich. Selbst eine Unterhaltung einer Gruppe im öffentlichen Raum ohne demonstrative Kundgabe der Gesprächsinhalte würde ich noch diesem "halbprivaten" Bereich zuordnen.
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#33
(07-06-2013, 18:59)dalberg schrieb: Sowohl das gesellige Beisammensein in einem Gebäude einer Studentenverbindung als auch den Lebensbereich eines Priesterseminars zähle ich zum "halbprivaten" Bereich

es wurde ja nun wohl schon ausgiebig dargelegt, daß es in diesem konkreten fall staatsanwaltlicher ermittlungen nicht nur ums erzählen geschmackloser witze geht

ich kann daher immer noch nicht nachvollziehen, was du hier an verletzung bürgerlicher meinungsfreiheit konstruieren willst
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#34
(07-06-2013, 20:11)petronius schrieb: es wurde ja nun wohl schon ausgiebig dargelegt, daß es in diesem konkreten fall staatsanwaltlicher ermittlungen nicht nur ums erzählen geschmackloser witze geht
Die von mir als Überschrift gewählte Zeitungsmeldung, beschränkt sich ausdrücklich auf erzählte Witze. Was soll hier plötzlich die Ausdehnung auf den weiteren Verdacht einer Feier von Hitlers Geburtstag? Mein Thema ist nur die von mir gesehene Problematik der Bekämpfung von Menschenverachtung und Volksverhetzung auf dem kleinen aber schwierigen Terrain des Witzes. Ich sprach von der Gefahr von einem Kampf gegen Windmühlen und von möglichen Kollateralschäden für den Witz, für uns Bürger und vielleicht auch von Gerichten.

Dass dies bei einigen Menschen den Eindruck erzeugt, solche Umtriebe würde so nicht konsequent und umfassend bekämpft, ist mir klar. Aber ich halte konsequente und effektive Maßnahmen gegen jegliche Umtriebe auf allen öffentliche sichtbaren Feldern für überzeugender und wirksamer als die Ausdehnung der Strafverfolgung von Geschehnissen, die sich im schwer einsehbaren Halbdunkel des Privaten und Halbprivaten abspielen und gar noch auf den schwierigen Bereich des dort erzählten Witzes.
Und: Wer hat lediglich von geschmacklosen Witzen gesprochen? Ich habe ausdrücklich auch Witze einbezogen, die den Tatbestand der Menschenverachtung und Volksverhetzung erfüllen dürften.
(07-06-2013, 20:11)petronius schrieb: ich kann daher immer noch nicht nachvollziehen, was du hier an verletzung bürgerlicher meinungsfreiheit konstruieren willst
Von Verletzung bürgerlicher Meinungsfreiheit wurde von mir nicht geredet. Wie schon gesagt, es geht mir nicht um den Schutz von Tätern sondern lediglich um die Frage, ob man ihre Umtriebe auch auf dem kleinen aber heiklen Bereich des Witzes und im privaten oder halbprivaten Bereich unmissverständlich und effektiv verfolgen kann.

Ich versuche den Stand des bisherigen Gesprächs zusammenzufassen: Du hältst es für notwendig und effektiv keinen Bereich im Kampf gegen Radikale auszunehmen.Ich hingegen halte es aus taktisch-strategischen Gründen für besser, demonstrative Gewalt signalisierende Auftritte in der Öffentlichkeit konsequent zu bekämpfen (Aufmärsche, Reden, Druckwerke, ...), aber die Verfolgung nicht auf das Minenfeld des Witzes und des privaten und halbprivaten Bereiches auszudehnen.
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#35
(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb: Die von mir als Überschrift gewählte Zeitungsmeldung, beschränkt sich ausdrücklich auf erzählte Witze. Was soll hier plötzlich die Ausdehnung auf den weiteren Verdacht einer Feier von Hitlers Geburtstag?

Und ich habe auf eine Meldung hingewiesen, die darauf verweist, dass die in Rede stehenden Seminaristen nicht nur ekelige Witze erzählt, sondern auch "Führergeburtstag" gefeiert hätten, was, sollte es sich bewahrheiten, die Sache in der Gesamtheit in die Nähe von "Wiederbetätigung" rückt.

Hieße das Thema "Witze" und wäre es im Forum "Kulturgeschichte" – sozusagen zur Erörterung der literarischen Gattung "Witz" - eröffnet worden, wäre der Einwand berechtigt. Das Thema heißt aber nun einmal "Judenwitze" und wird im Forum "Politik" diskutiert.

(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb: Und: Wer hat lediglich von geschmacklosen Witzen gesprochen? Ich habe ausdrücklich auch Witze einbezogen, die den Tatbestand der Menschenverachtung und Volksverhetzung erfüllen dürften.

Also ist es mMn auch zulässig, das politische Umfeld anzusprechen, das sich dieser Art von Witzen zur Befriedigung niedriger Instinkte und "zur Vermittlung von Botschaften" vornehmlich bedient.
MfG B.
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#36
(08-06-2013, 09:38)Bion schrieb: Also ist es mMn auch zulässig, das politische Umfeld anzusprechen, das sich dieser Art von Witzen zur Befriedigung niedriger Instinkte und "zur Vermittlung von Botschaften" vornehmlich bedient.

Okey, das kann ich gut nachvollziehen. Dass hier der Bereich Witz für üble Zwecke missbraucht werden kann und wohl auch missbraucht wird, ist unbestreitbar.
Mein Frage ist es ja lediglich, ob es es, von der Wirksamkeit her gesehen, ratsam ist, den Kampf mit der Keule der Strafjustiz auch auf dieses Feld auszudehnen, weil mit dies als mit zu vielen ungünstigen Nebenwirkungen behaftet erscheint.
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#37
... und was ich noch anmerken möchte: Schon die Tatsache, dass mehr und mehr der Begriff Judenwitze mit dem Bereich der judenfeindlichen Witze gleichgesetzt wird, ist einfach sachlich falsch und zudem äußerst ungeschickt, weil durch diese mangelnde Differenzierung Verwirrung erzeugt wird, die der guten Sache nicht dient.
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#38
(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb:
(07-06-2013, 20:11)petronius schrieb: es wurde ja nun wohl schon ausgiebig dargelegt, daß es in diesem konkreten fall staatsanwaltlicher ermittlungen nicht nur ums erzählen geschmackloser witze geht
Die von mir als Überschrift gewählte Zeitungsmeldung, beschränkt sich ausdrücklich auf erzählte Witze. Was soll hier plötzlich die Ausdehnung auf den weiteren Verdacht einer Feier von Hitlers Geburtstag?

den bezug zum faktischen herstellen

(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb: Mein Thema ist nur die von mir gesehene Problematik der Bekämpfung von Menschenverachtung und Volksverhetzung auf dem kleinen aber schwierigen Terrain des Witzes

welche real aber gar nicht in der von dir imaginierten form stattzufinden scheint

(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb: Aber ich halte konsequente und effektive Maßnahmen gegen jegliche Umtriebe auf allen öffentliche sichtbaren Feldern für überzeugender und wirksamer als die Ausdehnung der Strafverfolgung von Geschehnissen, die sich im schwer einsehbaren Halbdunkel des Privaten und Halbprivaten abspielen und gar noch auf den schwierigen Bereich des dort erzählten Witzes

eine solche ausdehunung kann ich eben nicht sehen und hast du bisher auch nicht glaubhaft gemacht

(08-06-2013, 04:42)dalberg schrieb: Ich versuche den Stand des bisherigen Gesprächs zusammenzufassen: Du hältst es für notwendig und effektiv keinen Bereich im Kampf gegen Radikale auszunehmen

nichts dergleichen habe ich gesagt

ich habe vielmehr den eindruck, daß du etwas nicht existentes (staatsanwaltliche verfolgung privater unterhaltungen, und seien sie menschenverachtend und volksverhetzend) zum problem erklärst
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#39
(08-06-2013, 10:26)dalberg schrieb: ... und was ich noch anmerken möchte: Schon die Tatsache, dass mehr und mehr der Begriff Judenwitze mit dem Bereich der judenfeindlichen Witze gleichgesetzt wird, ist einfach sachlich falsch und zudem äußerst ungeschickt, weil durch diese mangelnde Differenzierung Verwirrung erzeugt wird, die der guten Sache nicht dient.

ich denke, der unterschied zwischen "judenwitz" und "jüdischer witz" ist allen klar
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einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#40
(08-06-2013, 19:17)petronius schrieb:
(08-06-2013, 10:26)dalberg schrieb: ... und was ich noch anmerken möchte: Schon die Tatsache, dass mehr und mehr der Begriff Judenwitze mit dem Bereich der judenfeindlichen Witze gleichgesetzt wird, ist einfach sachlich falsch und zudem äußerst ungeschickt, weil durch diese mangelnde Differenzierung Verwirrung erzeugt wird, die der guten Sache nicht dient.

ich denke, der unterschied zwischen "judenwitz" und "jüdischer witz" ist allen klar

Was soll hier plötzlich der "jüdische Witz" also der Witz von Juden über Juden.
Judenwitze sind Witze von anderen über Juden. Sie müssen aber keinesfalls judenfeindlich sein. Deshalb halte ich den Terminus "judenfeindlicher Witz" für notwendig. Laut Zeitungsartikel haben die jungen Leute "Judenwitze" erzählt, ob diese judenfeindlich im Sinne von menschenverachtend oder volksverhetzend sind, soll ja nun durch das Gericht geprüft werden (siehe Presseüberschrift, die hier als Thema gewählt wurde).

(08-06-2013, 19:17)petronius schrieb: ich habe vielmehr den eindruck, daß du etwas nicht existentes (staatsanwaltliche verfolgung privater unterhaltungen, und seien sie menschenverachtend und volksverhetzend) zum problem erklärst

Wie die genannte Überschrift schon zeigt, ist das Gericht gerade dabei, ein keinesfalls in der Öffentlichkeit abgelaufenes Geschehen bezüglich Gesetzesverstößen "staatsanwaltlich zu verfolgen".
Und ja, genau das halte ich für problematisch.

dalberg


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#41
(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Was soll hier plötzlich der "jüdische Witz" also der Witz von Juden über Juden

eine differenzierung konstituieren

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Judenwitze sind Witze von anderen über Juden. Sie müssen aber keinesfalls judenfeindlich sein

müssen nicht, sind das aber meist

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Deshalb halte ich den Terminus "judenfeindlicher Witz" für notwendig. Laut Zeitungsartikel haben die jungen Leute "Judenwitze" erzählt, ob diese judenfeindlich im Sinne von menschenverachtend oder volksverhetzend sind, soll ja nun durch das Gericht geprüft werden (siehe Presseüberschrift, die hier als Thema gewählt wurde).

ja - aber wo ist das problem?

das ist ja wohl die aufgabe von strafverfolgungsbehörden, zu prüfen, ob etwas strafrechtlich relevant ist - wenn sie davon erfahren

bei privat unter gleichgesinnten vorgebrachten witzen dürfte letzteres wohl kaum der fall sein - deshalb meine ich ja, daß du hier ein problem künstlich konstruierst. wo kein kläger, da kein richter. wo aber ein "kläger" ist, also den strafverfolgungsbehören ein anfangsverdacht bekannt gemacht wird, haben sie dem nachzugehen. das ist völlig normale und korrekte vorgehensweise

(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Wie die genannte Überschrift schon zeigt, ist das Gericht gerade dabei, ein keinesfalls in der Öffentlichkeit abgelaufenes Geschehen bezüglich Gesetzesverstößen "staatsanwaltlich zu verfolgen".
Und ja, genau das halte ich für problematisch

siehe oben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#42
(08-06-2013, 23:12)dalberg schrieb: Wie die genannte Überschrift schon zeigt, ist das Gericht gerade dabei, ein keinesfalls in der Öffentlichkeit abgelaufenes Geschehen bezüglich Gesetzesverstößen "staatsanwaltlich zu verfolgen".

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Es wird lediglich eine strafrechtliche Relevanz geprüft. Im Moment ist es ein Streit um ungelegte Eier.
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