15-04-2013, 12:17
(15-04-2013, 10:14)petronius schrieb:(14-04-2013, 22:35)Gundi schrieb:(14-04-2013, 18:25)Keksdose schrieb: Oder ein anderer Fall als die Bewerbung an sich: Wenn eine Mitarbeiterin eines katholischen Kindergartens gefeuert wird, weil sie nach ihrer Scheidung ein zweites Mal heiraten will, halte ich das für eine Anwendung religiöser Inhalte im Berufsleben, und dann darf man diese Inhalte auch kritisieren.
Imho ist der Inhalt eher nebensächlich, schlimm ist dass hier Gesetze nicht eingehalten werden.
Denn das Gesetz regelt ja eigentlich, dass derartiges nicht geschehen soll
nein, tut es eben nicht!
das gesetz befindet so was klar für in ordnung
Ich weiß und finde es schlimm. Für mich ist es aber ein Verstoß gegen die Arbeitnehmergesetze und die Ausnahme der Kirche imho nicht vertretbar.