15-04-2013, 10:14
(14-04-2013, 22:35)Gundi schrieb:(14-04-2013, 18:25)Keksdose schrieb: Oder ein anderer Fall als die Bewerbung an sich: Wenn eine Mitarbeiterin eines katholischen Kindergartens gefeuert wird, weil sie nach ihrer Scheidung ein zweites Mal heiraten will, halte ich das für eine Anwendung religiöser Inhalte im Berufsleben, und dann darf man diese Inhalte auch kritisieren.
Imho ist der Inhalt eher nebensächlich, schlimm ist dass hier Gesetze nicht eingehalten werden.
Denn das Gesetz regelt ja eigentlich, dass derartiges nicht geschehen soll
nein, tut es eben nicht!
das gesetz befindet so was klar für in ordnung
(das ist nun aber wirklich etwas anderes als kritik an der lehre der rkk - auch wenn das eine das andere beeinflußt)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)