31-03-2013, 12:21
Der Miss-Stand besteht nicht in den begangenen Taten, sondern in der kircheninternen Aufarbeitung. Weltliche Verfehlungen gehören vor ein weltlich-öffentliches Gericht. Denn niemand, auch Kirchenleute nicht, können ohne massive Interessenkollision Verbrechen in den eigenen Reihen beurteilen und ggf. sühnen.
Taten der kritisierten Art kommen mit einem gewissen Prozentsatz in allen gesellschaftlichen Bereichen vor. Es scheint aber so zu sein, dass die r. k. Kirche mit eigenem Recht urteilen darf - sofern ich das korrekt mitbekommen habe. (Und das geht eigentlich nicht!)
Taten der kritisierten Art kommen mit einem gewissen Prozentsatz in allen gesellschaftlichen Bereichen vor. Es scheint aber so zu sein, dass die r. k. Kirche mit eigenem Recht urteilen darf - sofern ich das korrekt mitbekommen habe. (Und das geht eigentlich nicht!)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard