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Homosexualität in Sekten
(09-09-2010, 23:47)agnostik schrieb:
(09-09-2010, 22:58)Witch of Hope schrieb: Und warum zur Hölle gibt es keine staatlichen Organisationen, die eingreifen, und diesen Menschen wegen Menschenrechtsverletzungen die Rote Karte zeigen? Ist die Religionsfreiheit/Recht auf Religionsausübung wichtiger, als das Recht der bürgerlichen Rechte?

Was sollten diese staatlichen Organisationen Deiner Meinung nach konkret machen?

In den USA bestimmt der Staat, wer und unter welchen Bedingungen geheiratet werden darf, nicht die Kichen. Wären die Kirchen die Entcheidungsträger, gäb es mancherorts noch das Verbot der Rassenvermischung (bis in die 50er in den USA verboten), oder ein "Zeugungs-und Gebrfähigkeisnachweis".
Was der Staat tun soll? Uns endlich unsere bürgerrechte nicht verwehren, und die "Homoehe" der Heteroehe gleichsetzen.Denn wir wollen keine Sonderrechte, sondern nur die selben Rechte und Pflichten, die andere Paare auch haben.
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Auch die religiösen Interessenvertreter haben ihre Lobbyisten....

Gruß
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(09-09-2010, 22:58)Witch of Hope schrieb: Und warum zur Hölle gibt es keine staatlichen Organisationen, die eingreifen, und diesen Menschen wegen Menschenrechtsverletzungen die Rote Karte zeigen? Ist die Religionsfreiheit/Recht auf Religionsausübung wichtiger, als das Recht der bürgerlichen Rechte?

bürgerliche rechte können nicht von religionsgemeinschaften verweigert werden, sondern nur vom staat. wem die einschränkungen durch seine religionsgemeinschaft nicht paßt, der kann ja gehen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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(10-09-2010, 11:29)petronius schrieb:
(09-09-2010, 22:58)Witch of Hope schrieb: Und warum zur Hölle gibt es keine staatlichen Organisationen, die eingreifen, und diesen Menschen wegen Menschenrechtsverletzungen die Rote Karte zeigen? Ist die Religionsfreiheit/Recht auf Religionsausübung wichtiger, als das Recht der bürgerlichen Rechte?

bürgerliche rechte können nicht von religionsgemeinschaften verweigert werden, sondern nur vom staat. wem die einschränkungen durch seine religionsgemeinschaft nicht paßt, der kann ja gehen

Wenn ich dich richtig verstehe, sind also Kirchen ein Staat im Staat, die eigene Regeln haben, und sich nicht an Grundgesetz und Bürgerliches- oder Strafgesetz zu halten brauchen?
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(10-09-2010, 13:09)Witch of Hope schrieb: Wenn ich dich richtig verstehe, sind also Kirchen ein Staat im Staat, die eigene Regeln haben, und sich nicht an Grundgesetz und Bürgerliches- oder Strafgesetz zu halten brauchen?

nein, du verstehst mich nicht richtig

selbstverständlich gelten auch für kirchen recht und gesetz

ich kenne aber kein gesetz, das es untersagt, sich freiwillig einschränkungen aufzuerlegen

den von kirchen aufgestellten regeln aber unterwirft sich schließlich jedes mitglied freiwillig - es gibt ja keinen zwang zur mitgliedschaft. wenns dir nicht paßt, dann geh doch einfach
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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(10-09-2010, 15:57)petronius schrieb: ich kenne aber kein gesetz, das es untersagt, sich freiwillig einschränkungen aufzuerlegen
den von kirchen aufgestellten regeln aber unterwirft sich schließlich jedes mitglied freiwillig - es gibt ja keinen zwang zur mitgliedschaft. wenns dir nicht paßt, dann geh doch einfach

Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light)
, kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.
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(10-09-2010, 20:38)Witch of Hope schrieb: Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light) (gilt), kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.
Das sehe ich ebenfalls nicht. Diese Regelung ist eine "Kann-"Vorschrift. Man kann darauf verzichten. Oder anders: Niemand ist gezwungen, diese Art der Partnerschaft einzugehen. Und weil das so ist, kann eine Gesellschaft vereinbaren, von diesem Recht durchweg keinen Gebrauch zu machen. Und das schreibt sie in ihre Satzung.

Wer die Satzung nicht respektiert, stellt sich außerhalb der Gemeinde.

Was man allen strenggläubigen Mitgliedern von strengen Gemeinschaften nur raten kann, sich die Satzungen genauestens durchzulesen, und daraufhin abzuklopfen, ob man bereit und in der Lage ist, jeden Punkt "von nun an bis in Ewigkeit" einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Ich habe mich mit der Thematik "Verfassungsrecht versus internes Recht der Religionsgemeinschaft" vor einigen Jahren mal ausführlicher befasst:

Theoretisch - und je nach Grundlage der Verfassung - müsste eigentlich die Verfassung mit den dort definierten Regeln die Grundlage sowohl für das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handelsrecht, das Recht der religiösen Gemeinschaften und natürlich das Staatsrecht abgeben. Dem ist aber - in Deutschland - nicht so. Hier regelt die Verfassung (Grundgesetz) in erster Linie das Verhältnis des Staates und seiner Organe zum Bürger. In unserer Verfassung ist auch festgelegt dass alle Bürger dem ordnungspolitischen Strafrecht unterliegen - das war's dann aber schon. Selbst mit dem "Antdiskriminierungsgesetz" (Gleichstellungsgesetz) der letzten schwarz-roten Regierung kann man den Religionsgemeinschaften schlecht beikommen - die beiden christlichen Religionsgemeinschaften haben nämlich 1950 und 1954 Staatsverträge mit der damaligen Regierung abgeschlossen, die ihnen weitgehende "Organisationsfreiheit" einräumt. Und wenn dann eine geschiedene Frau vor'm Arbeitsgericht gegen eine der beiden Kirchen klagt, weil sie wegen der Scheidung aus ihrem Kirchenjob rausgeschmissen wurde - dann sagt der Arbeitsrichter: "...sorry, kann man nix machen, fällt unter die Organisationsfreiheit der Kirchen..." An diese Organisationsfreiheit haben sich die anderen Religionsgemeinschaften (unter Berufung auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit) "angehängt" - tja, da ist's nicht viel mit staatlicher Rechtsgrundlage....
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Interessant was für totalitäre Pläne die Hexe hat...
Setzt alles daran, durch die enge Tür einzutreten! Denn das sage ich euch: Viele werden versuchen einzutreten, und es wird ihnen nicht gelingen. (Lk 13,24)
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mit "totalitären Pläne" wär' ich mal vorsichtig, liebe Angelika:

Jeder Erstsemesterstudent des Faches Jura lernt in unseren Gesellschaften, das Recht und Gerechtigkeit nichts, aber auch absolut nichts in einem Staatswesen miteinander zutun haben. Wer das nicht gelernt hat - urteilt nach seinem persönlichen (und meistens auch zutreffendem) Gerechtigkeitsempfinden. Und fällt dabei regelmässig auf die Nase....
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(11-09-2010, 00:47)Ekkard schrieb: Oder anders: Niemand ist gezwungen, diese Art der Partnerschaft einzugehen. Und weil das so ist, kann eine Gesellschaft vereinbaren, von diesem Recht durchweg keinen Gebrauch zu machen. Und das schreibt sie in ihre Satzung.(...)Wer die Satzung nicht respektiert, stellt sich außerhalb der Gemeinde.

Niemand ist gezwungen, eine Heteroehe einzugehen, und doch verlangen es diese Kirchen, und, wer es nicht tut, sondern so zusammenlebt (wozu er rechtlich jedes Recht hat) wird exkommuniziert. Also stellt sich eine Kirche über das Landesgesetz.
Weißt du, was ich tun würde, wäre ich in so einem Verein? Ich würde sie bis zum europäischen Gerichtshof verklagen, denn die treten die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen.
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(11-09-2010, 04:33)Witch of Hope schrieb:
(11-09-2010, 00:47)Ekkard schrieb: Oder anders: Niemand ist gezwungen, diese Art der Partnerschaft einzugehen. Und weil das so ist, kann eine Gesellschaft vereinbaren, von diesem Recht durchweg keinen Gebrauch zu machen. Und das schreibt sie in ihre Satzung.(...)Wer die Satzung nicht respektiert, stellt sich außerhalb der Gemeinde.

Niemand ist gezwungen, eine Heteroehe einzugehen, und doch verlangen es diese Kirchen, und, wer es nicht tut, sondern so zusammenlebt (wozu er rechtlich jedes Recht hat) wird exkommuniziert. Also stellt sich eine Kirche über das Landesgesetz.
Weißt du, was ich tun würde, wäre ich in so einem Verein? Ich würde sie bis zum europäischen Gerichtshof verklagen, denn die treten die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen.

Ja - und dann könnte man sie verklagen wegen Diskriminierung der Fauen.

Moment mal:

Wie ist das mit Diskriminierung der Männer?

n Deiner Sekte werden sie doch diskriminiert - dann hättet ihr bald auch eine Klage am Hals :bduh:
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(10-09-2010, 20:38)Witch of Hope schrieb: Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light), kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.

aber selbstverständlich kann sie. es besteht kein rechtsanspruch auf mitgliedschaft in einer kirche

agnostik: touché! chapeau
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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Witch schrieb:Niemand ist gezwungen, eine Heteroehe einzugehen, und doch verlangen es diese Kirchen, und, wer es nicht tut, sondern so zusammenlebt (wozu er rechtlich jedes Recht hat) wird exkommuniziert.
Wo hast du denn das her? Ich kenne eine Menge kath. Paare, die öffentlichkeitsbekannt zusammenleben, ohne verheirtatet zu sein. Keine der Leute wurde bislang exkommuniziert oder damit bedroht. Kann es sein, daß Du da etwas verwechselst? - Wäre auch extrem und gegen r.k. Kirchenrecht (was die kircheninterne Regelung angeht)!

Gruß
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(11-09-2010, 17:16)petronius schrieb:
(10-09-2010, 20:38)Witch of Hope schrieb: Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light), kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.

aber selbstverständlich kann sie. es besteht kein rechtsanspruch auf mitgliedschaft in einer kirche

agnostik: touché! chapeau

Doch, denn wegen Diskrimminierung eine Mitgleidschaft zu verlieren, ist verfassungswidrig.
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