04-09-2009, 19:31
Ich beziehe mich hier auf diesen Artikel [21.07.09]
http://www.kominform.at/article.php/2009072111441099
Was haltet ihr generell von diesem Verbot? Ich bin mir nicht sicher, was der Gesetzgeber überhaupt unter dem öffentlichen Frieden versteht. Ab wann stört man den öffentlichen Frieden und wo hört die Meinungsfreiheit gegenüber einer religiösen Institution auf und wird zur Beschimpfung? Was, wenn eine religiöse Institution mir persönlich geschadet hat? Darf ich das nun nicht öffentlich bekannt machen? Werden damit nicht Institutionen schon fast besser geschützt als der Mensch als Individuum?
http://www.kominform.at/article.php/2009072111441099
Zitat:Das irische Parlament hat sich mit einem Knall in die Sommerpause verabschiedet: In der letzten Sitzung vergangene Woche wurde ein Gesetzespaket beschlossen, das Gotteslästerung oder die Veröffentlichung von blasphemischem Material mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro belegt [...]
In Irland scheint das Blasphemie-Gesetz nun eine unvorgesehene Dynamik auszulösen: Es wirkt wie ein Weckruf für eine neue soziale Bewegung für ein säkulares Irland. Zur ersten Vollversammlung der im Dezember gegründeten Gruppe Atheistisches Irland kamen am vergangenen Wochenende laut "Irish Times" mehr als 150 Personen, und bald waren die Mitgliedsanträge vergriffen.
Die Gruppe will ein gotteslästerliches Statement herausgeben, um ein Grundsatzurteil zu erzwingen. Auch fordern sie, ein Referendum abzuhalten, um den Blasphemie-Paragrafen aus der Verfassung zu streichen. Man könne es doch zeitgleich mit dem Referendum über den Lissabon-Vertrag am 2. Oktober abhalten, schlägt einer der Gründer der Gruppe, Michael Nugent, vor.
Deutschland:
Paragraf 166 StGB
In Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuches heißt es:
"(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."
Tatsächlich heißt es in Artikel 40 der Verfassung von 1937: "Die Veröffentlichung von gotteslästerlichem, umstürzlerischem oder unsittlichem Material ist ein Vergehen, das strafbar sein soll."
Was haltet ihr generell von diesem Verbot? Ich bin mir nicht sicher, was der Gesetzgeber überhaupt unter dem öffentlichen Frieden versteht. Ab wann stört man den öffentlichen Frieden und wo hört die Meinungsfreiheit gegenüber einer religiösen Institution auf und wird zur Beschimpfung? Was, wenn eine religiöse Institution mir persönlich geschadet hat? Darf ich das nun nicht öffentlich bekannt machen? Werden damit nicht Institutionen schon fast besser geschützt als der Mensch als Individuum?
Gruß
Motte
Motte