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Neuerlich Koranverbrennung in Stockholm genehmigt
#31
(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: . . . hätte man ihm dies verbieten wollen, dann hätte man „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nehmen können. Aber es war und ist sein Recht!

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist etwas ganz anderes. Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und auf die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder

Brauchen wir solche Leute in Europa ?


(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: Bücherverbrennungen sind legal, oder kann man mir einen Paragrafen zitieren?

Das wird mir jetzt zu blöd
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#32
(12-03-2024, 21:05)Sinai schrieb:
(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: . . . hätte man ihm dies verbieten wollen, dann hätte man „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nehmen können. Aber es war und ist sein Recht!

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist etwas ganz anderes. Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder
Auch daran ist der Mann nicht Schuld sondern die Leute die den Terror ausüben!
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#33
(12-03-2024, 21:08)nobody schrieb:
(12-03-2024, 21:05)Sinai schrieb: Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder
Auch daran ist der Mann nicht Schuld sondern die Leute die den Terror ausüben!

Der Agent Provocateur ist schuld, die Leute die den Terror ausüben sind schuld, und solche Leute die sich mit dem Agent Provocateur solidarisieren, sind schuld
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#34
(12-03-2024, 21:14)Sinai schrieb:
(12-03-2024, 21:08)nobody schrieb:
(12-03-2024, 21:05)Sinai schrieb: Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder
Auch daran ist der Mann nicht Schuld sondern die Leute die den Terror ausüben!

Der Agent Provocateur ist schuld, die Leute die den Terror ausüben sind schuld, und solche Leute die sich mit dem Agent Provocateur solidarisieren, sind schuld

Ein Glück, dass der Erklärende der Rechtslage nicht auch noch mit aufgezählt wurde!
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#35
(12-03-2024, 21:14)Sinai schrieb: Der Agent Provocateur ist schuld, die Leute die den Terror ausüben sind schuld, und solche Leute die sich mit dem Agent Provocateur solidarisieren, sind schuld

Niemand kann sich mehr sicher sein, rückwirkend zur Verantwortung gezogen und verurteilt zu werden. Radbruchsche Formel - Wikipedia
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#36
(12-03-2024, 21:05)Sinai schrieb:
(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: . . . hätte man ihm dies verbieten wollen, dann hätte man „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nehmen können. Aber es war und ist sein Recht!

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist etwas ganz anderes. Der Provokateur lockt Terror auf Schweden und auf die unschuldigen schwedischen Bürger und Kinder

Brauchen wir solche Leute in Europa ?


(12-03-2024, 20:59)nobody schrieb: Bücherverbrennungen sind legal, oder kann man mir einen Paragrafen zitieren?

Das wird mir jetzt zu blöd

Also nicht!
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#37
@Sinai: In einem Rechtsstaat werden keine Menschen nur deshalb verurteilt, weil Du Dir einbildest, die haetten gegen ein Gesetz verstossen, solange dieses Gesetz, gegen dass sie angeblich verstossen haetten, nicht exisitert.
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#38
(12-03-2024, 21:47)Ulan schrieb: @Sinai: In einem Rechtsstaat werden keine Menschen nur deshalb verurteilt, weil Du Dir einbildest, die haetten gegen ein Gesetz verstossen, solange dieses Gesetz, gegen dass sie angeblich verstossen haetten, nicht exisitert.

Zur Radbruchschen Formel:
Es geht um die Verurteilung von Tätern, die gegen kein Gesetz verstoßen haben
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#39
Was interessiert die Radbruchsche Formel in Schweden? Ausserdem ist fraglich, ob die hier ueberhaupt applikabel ist.
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#40
Die Radbruchsche Formel ist international anerkannt
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#41
Da kommt ein Sektenmitglied nach Europa, bittet um Asyl, wird freundlich aufgenommen, wird versorgt (Wohnung, Krankenversicherung, Taschengeld ohne Arbeit), wird undankbar, verbrennt öffentlich den Koran, bekommt Polizeischutz, und andere - unschuldige - Menschen müssen wegen dem vor Terror zittern? Nein Danke
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#42
Zum Thema Bücherverbrennungen:

18. Oktober 1817 Bücherverbrennung der Burschenschafter am Wartburgfest

Heinrich Heine schrieb dann im Jahre 1823 "Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen."

Die Kommunisten der DDR nannten ihre Automarke (natürlich angeblich ohne jeden Bezug zum Wartburgfest von 1817) Wartburg
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#43
(12-03-2024, 22:16)Sinai schrieb: Zum Thema Bücherverbrennungen:

18. Oktober 1817 Bücherverbrennung der Burschenschafter am Wartburgfest

Heinrich Heine schrieb dann im Jahre 1823 "Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen."

Die Kommunisten der DDR nannten ihre Automarke (natürlich ohne jeden Bezug zum Wartburgfest von 1817) Wartburg
Es geht um die Rechtslage in einem anderen Land ca. 206 Jahre später, da hat das Wartburgfest nichts verloren!
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#44
(12-03-2024, 22:12)Sinai schrieb: Da kommt ein Sektenmitglied nach Europa, bittet um Asyl, wird freundlich aufgenommen, wird versorgt (Wohnung, Krankenversicherung, Taschengeld ohne Arbeit), wird undankbar, verbrennt öffentlich den Koran, bekommt Polizeischutz, und andere - unschuldige - Menschen müssen wegen dem vor Terror zittern? Nein Danke

Täter-Opfer-Umkehr? Die müssen nicht wegen ihm vor Terror zittern sondern vor den Leuten, die den Terror machen. Wenn schon, müsste man denen Einhalt gebieten.
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#45
(12-03-2024, 22:31)nobody schrieb:
(12-03-2024, 22:12)Sinai schrieb: Da kommt ein Sektenmitglied nach Europa, bittet um Asyl, wird freundlich aufgenommen, wird versorgt (Wohnung, Krankenversicherung, Taschengeld ohne Arbeit), wird undankbar, verbrennt öffentlich den Koran, bekommt Polizeischutz, und andere - unschuldige - Menschen müssen wegen dem vor Terror zittern? Nein Danke

Täter-Opfer-Umkehr? Die müssen nicht wegen ihm vor Terror zittern sondern vor den Leuten, die den Terror machen. Wenn schon, müsste man denen Einhalt gebieten.

Um den Ablauf noch mal genauer zu schildern:

Die Polizei wollte dem Mann die Koranverbrennung verbieten, da sie befürchtete, es komme zu Protesten. Der Mann jedoch bestand auf seinem Recht, den Koran öffentlich verbrennen zu dürfen, da es sich um sein Eigentum handelt und Bücher zu verbrennen ja nicht verboten ist. Das Gericht entschied dann, dass die Polizei das Recht des Mannes nicht beschneiden dürfe, sie vielmehr dafür Sorge zu tragen habe, das der Mann an der Ausübung seines Rechtes nicht aufgrund Protesten der Gegenseite daran gehindert werden dürfe. Die Polizei musste ihm also helfen, dass er sein Recht ausüben konnte.

So war der Sachverhalt, der in den deutschen Medien, auch der sehr gut finanzierten Tagesschau, leider aus "Versehen" nicht korrekt dargestellt wurde.

Und an die Moralapostel: Man kann von der Sache halten, was man will, aber zum Beispiel in Deutschland heißt es BGB Bürgerliches Gesetzbuch und nicht BMB Bürgerliches Moralbuch.
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