17-01-2023, 17:30
(16-01-2023, 14:21)Reklov schrieb: Wird z.B. ein Laboreinrichtung zur Drogenherstellung entdeckt, was jedoch noch nicht in Funktion und ohne "Rohmaterial" ist, so nützen dem Besitzer keine Ausreden, er habe ja damit noch kein Gesetz gebrochen
ja - aber nur, wenn der vorsatz nachgewiesen werden kann
ansonsten kann man in praktische jedem chemischen labor auch drogen herstellen - wenn man denn nur will
trotzdem sind weder chemische labors verboten noch das theoretische wissen um synthesewege strafbar (ansonsten hätte ich ja nach meinem chemiestudium direkt in den knast gemußt)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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