15-01-2023, 22:04
Hallo Reklov,
bei dir hat sich eine recht privat definierter Begriff von "Wirklicheit" eingeschlichen. Sicher sind Ideen und Fiktionen wirksam, und ja sie sind Vorstufen zu Handlungen. Ihre Wirksamkeit beschränkt sich jedoch auf einen Mittler, nämlich meistens den Menschen.
Aber wirklich sind nur Tat, Ausführung und Ergebnis. Und dass Gerichte bereits die Absicht bestrafen lassen, ist einfach nicht wahr! Die Formulierung lautet: "Selbst der Versuch ist strafbar." Also liegt bereits ein (reales) Tun vor.
Vorbeugendes Behördenhandeln ist keine Strafe! Es ist doch keine Strafe, wenn einem notorischen Störer der Zugang ins Stadion verwehrt wird.
bei dir hat sich eine recht privat definierter Begriff von "Wirklicheit" eingeschlichen. Sicher sind Ideen und Fiktionen wirksam, und ja sie sind Vorstufen zu Handlungen. Ihre Wirksamkeit beschränkt sich jedoch auf einen Mittler, nämlich meistens den Menschen.
Aber wirklich sind nur Tat, Ausführung und Ergebnis. Und dass Gerichte bereits die Absicht bestrafen lassen, ist einfach nicht wahr! Die Formulierung lautet: "Selbst der Versuch ist strafbar." Also liegt bereits ein (reales) Tun vor.
Vorbeugendes Behördenhandeln ist keine Strafe! Es ist doch keine Strafe, wenn einem notorischen Störer der Zugang ins Stadion verwehrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard