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Gleichberechtigung der Religionen
#1
In unseren Diskussionen ist immer wieder von der "Gleichberechtigung der Religionen" die Rede.

Frage: Wie ist der rechtliche Stand in Deutschland ? Österreich ? EU ?

Primär geht es ja um die Frage der Religionsfreiheit. Welche Religionen mit welchen Inhalten dürfen in welchem Ausmaß praktiziert werden ?
Kannibalismus und Kopfjäger fallen sicher weg.
Schwieriger wird es bereits bei der Mädchenbeschneidung.
Aber auch zum Thema Knabenbeschneidung gibt es bereits eine kontroversielle Diskussion. Bandagieren der Füße von weiblichen Babys.
Kopfbandagen zur Erzeugung eines Langkopfs. Halsringe zur Bildung eines langen Halses. Rituelle Zahnfeilungen.
Schächten von Tieren ? Tierschutz ?
Mehrehe ?
Witwenverbrennung ? Afrikanische Mannbarkeitsriten (Schnitte im Gesicht des Jungen)

Da ist von einer "Gleichberechtigung der Religionen" noch nicht die Rede.
Da geht es um die Frage verboten / erlaubt


Und nun zum eigentlichen Thema:
Gibt es die "Gleichberechtigung der Religionen" in Deutschland / Ö / EU überhaupt ? Steht das irgendwo in einem Gesetz geschrieben oder ist das ein Slogan ?

Ist die Gleichberechtigung ein einklagbares Recht oder ein Wunschdenken einzelner ?

So viel ich weiß werden im Arbeitsrecht die Feiertage von Katholiken, Evangelischen, Mosaischen berücksichtigt.

Falls es eine solche "Gleichberechtigung der Religionen" gäbe, für welche Religionen gilt sie ? Gibt es eine Liste wo die allenfalls gleichberechtigten Religionen aufgezählt werden ?

Oder gälte das pauschal für alle Religíonen dieser Erde ?
Schwer vorstellbar. Denn allein in Indien gibt es 200 Religionen, die kein Europäer kennt. Nicht einmal dem Namen nach.
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#2
(14-11-2013, 15:48)Sinai schrieb: In unseren Diskussionen ist immer wieder von der "Gleichberechtigung der Religionen" die Rede.
Nur unter sich ?
Von mir aus gerne gleichberechtigt zurückdrängen ohne Ansehen
des Glaubens.
Die nicht Religiösen sind auch noch da.
Keine Religion, keine Gleichberechtigung ?
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#3
(14-11-2013, 15:48)Sinai schrieb: Ist die Gleichberechtigung ein einklagbares Recht oder ein Wunschdenken einzelner ?

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es ist ein Grundrecht in Deutschland, zumindest ein individuelles. Das trifft dann auf die Wirklichkeit des Konkordats und der staatlichen Beteiligung am Kirchenapparat.

Sogar Herkunft und Sprache sind da uebrigens gelistet. Das gilt natuerlich nur fuer Staatsbuerger.
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#4
(14-11-2013, 18:01)Ulan schrieb: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das betrifft aber nur Personen und nicht Religionsgemeinschaften !

Einem Moslemkind darf der Besuch des staatlichen Kindergartens nicht wegen seines Glaubens verwehrt werden.

Aber das heißt keineswegs, daß die Religion Islam gleichberechtigt ist.
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#5
Anderes Beispiel

aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art 3 (3):

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Herr U kommt aus Indien, er spricht die Sprache Urdu.
Herr U darf deshalb nicht benachteiligt werden. Ist ja klar.
Er braucht einen Kindergartenplatz für seine Toichter und wird ihn bekommen.

Aber der Umkehrschluß, daß deshalb die Sprache Urdu mit der deutschen Sprache gleichberechtigt sei, gilt nicht.

Herr U kann nicht fordern, daß seine Tochter im Kindergarten mit der Pädagogin in Urdu reden kann.

Denn die Sprache Urdu ist nicht gleichberechtigt.

Genau so ist das auch mit den Religionen.
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#6
(14-11-2013, 18:41)Sinai schrieb: Das betrifft aber nur Personen und nicht Religionsgemeinschaften !

Der Einwand ist nicht noetig, weil ich das zitierte Recht in meinem Post eindeutig als individuelles identifiziert habe.

Was die Anerkennung von Religionsgemeinschaften angeht, so gibt es da zwei Ebenen. Zunaechst einmal sind sie grundsaetzlich erlaubt, so weit sie nicht gegen bestehende Gesetze verstossen. Man sieht das z.B. daran, dass nach langem Rechtsstreit selbst Scientology die Anerkennung zugesprochen wurde, wegen des individuellen Rechts auf freie Religionsausuebung, und das Gericht hat Scientology einen religioesen Aspekt zugesprochen.

Der naechste Schritt ist die steuerliche Behandlung einer Religionsgemeinschaft, inklusive der Anerkennung der Gemeinnuetzigkeit und der Inanspruchnahme der staatlichen Steuereintreibung (was nicht unbedingt kombiniert sein muss). Fuer diese Anerkennung sind gewisse Voraussetzungen an den Organisationsgrad der Religionsgemeinschaft gegeben, die fuer viele nichtchristliche und nichtjuedische Glaubensgemeinschaften schwer zu leisten sind. Das ist aber insgesamt mehr ein steuerrechtlicher Aspekt als irgendetwas anderes.
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#7
(14-11-2013, 18:50)Sinai schrieb: Herr U kann nicht fordern, daß seine Tochter im Kindergarten mit der Pädagogin in Urdu reden kann.

Der Anspruch wuerde bestehen, wenn Herr U und seine Familie deutsche Staatsbuerger waeren, aber die Familie z.B. kein Deutsch sprechen koennte. Das ist aber ein sehr unwahrscheinlicher Fall. Man muss sich vor Augen halten, dass die Passage im Grundgesetz fuer damalige Minderheiten in Deutschland eingefuehrt wurde, und hier konkret fuer die daenischsprachige Minderheit in Schleswig-Holstein, die natuerlich Anspruch auf daenischsprachige Paedagogen hat. Ein aehnlicher Anspruch besteht z.B. auch fuer Sorben.
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#8
(14-11-2013, 19:14)Ulan schrieb:
(14-11-2013, 18:50)Sinai schrieb: Herr U kann nicht fordern, daß seine Tochter im Kindergarten mit der Pädagogin in Urdu reden kann.

Der Anspruch wuerde bestehen, wenn Herr U und seine Familie deutsche Staatsbuerger waeren, aber die Familie z.B. kein Deutsch sprechen koennte. Das ist aber ein sehr unwahrscheinlicher Fall. Man muss sich vor Augen halten, dass die Passage im Grundgesetz fuer damalige Minderheiten in Deutschland eingefuehrt wurde, und hier konkret fuer die daenischsprachige Minderheit in Schleswig-Holstein, die natuerlich Anspruch auf daenischsprachige Paedagogen hat. Ein aehnlicher Anspruch besteht z.B. auch fuer Sorben.
In grenznahen Fällen wie Schleswig-Holstein machts ja auch Sinn.

Wenn einer aus Sachsen nach Bayern zieht, hat der auch Anspruch auf fließend sächselnde Betreuer ?
Hat jeder aus der französischen Schweiz Anspruch auf Förderung
durch französischsprachiges Personal ?

Man kann ja wirklich alles übertreiben.
Wenn da jetzt ein unglücklicher Kindergarten das Pech hat Kinder mit allen
gelisteten Sprachen beglückt zu werden.

Wie können ja anfangen einen neuen Turm von Babylon zu bauen.

Hat das Kind was Urdu kann aber auch Deutsch spricht immer
noch einen Anspruch ?
Wahrscheinlich schon , seufz.

Wenn Esperanto nur ein bisschen weiterentwickelt wäre.

Noch nicht mal die Katholen halten Evangelen für gleichberechtigt.
Christliche Gruppen unter sich auch oft nicht.

Wie wärs damit , das sich eine Religion unter sich erstmal gleichberechtigt.
Muss ja nicht gleich in syrische,ägyptische.. Verhältnisse ausarten.
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#9
(14-11-2013, 19:14)Ulan schrieb: Der Anspruch wuerde bestehen, wenn Herr U und seine Familie deutsche Staatsbuerger waeren, aber die Familie z.B. kein Deutsch sprechen koennte.

Niemals würde ein solcher Anspruch bestehen. Denn das gibt der Gesetzestext nicht her.

Da müßte man erst das Gesetz dahingehend modifizieren, aber das wäre nicht wünschenswert. Da käme nie die erforderliche Mehrheit im Bundestag zustande.

Stell Dir mal vor: Die Familie des U kommt aus Indien, erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft. Vater und Mutter weigern sich dann, der jüngsten Tochter die deutsche Sprache beizubringen. Soll ja vorkommen.

Glaubst Du, der Kindergarten wäre verpflichtet, für dieses eine Kind eine Urdu-sprachige Pädagogin anzustellen ??
Eigentlich müßten ja gleich 3 angestellt werden. Wegen der Urlaubszeiten die zweite und wegen der fallweisen Krankenstände die dritte.
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#10
@Sinai

Und nach 3 Monate ziehen die Eltern um.

Zitat entfernt. Es wird ersucht, vom Duplizieren des Letztbeitrags (mittels Vollzitats) abzusehen!/Bion
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#11
(14-11-2013, 23:30)Sinai schrieb: Niemals würde ein solcher Anspruch bestehen. Denn das gibt der Gesetzestext nicht her.

Das ist aber genau der Sinn der Bestimmung. Sie tritt nur deshalb nicht ein, weil man ohne Deutschkenntnisse keine Staatsbuergerschaft bekommt, so dass der Fall mit Urdu ausgesprochen unwahrscheinlich ist.

Nebenbei gesagt hatten wir schon in den 60ern muttersprachliche Paedagogen fuer die Auslaender an unseren Schulen, allein aus praktischen Gruenden.
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#12
(15-11-2013, 01:28)Ulan schrieb:
(14-11-2013, 23:30)Sinai schrieb: Niemals würde ein solcher Anspruch bestehen. Denn das gibt der Gesetzestext nicht her.

Das ist aber genau der Sinn der Bestimmung. Sie tritt nur deshalb nicht ein, weil man ohne Deutschkenntnisse keine Staatsbuergerschaft bekommt, so dass der Fall mit Urdu ausgesprochen unwahrscheinlich ist.

Nebenbei gesagt hatten wir schon in den 60ern muttersprachliche Paedagogen fuer die Auslaender an unseren Schulen, allein aus praktischen Gruenden.
Aber Deutsch sprechen die schon nehme ich an.
Wir haben ja auch viele Englisch, Französisch, Russisch,Latein.. Lehrkräfte.
ABer ohne Spezialbehandlung, meine Schwester ist berufsmäßig etwas in Europa rumgekommen.
Alle Kinder sprechen Deutsch, Schwedisch, English und Irish und sind alle prima in der Schule.

Religion ist da irgendwie nicht vorgekommen, hat jedenfalls keine Spuren hinterlassen.
Mag sein, das die letzten englischen Schulen mehr leistungsorientiert ware, da gabs Noten für Sozialverhalten,
Hilfsbereitschaft und sowas, in jedem Fach extra !
Religion: " We only care about serious matters"

So eine politisch korrekte Hyperbetüttelung ist ja nun nicht immer notwendig, die Kinder machen das schon.
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#13
Nun, ich bezog mich da auf schon aeltere Kinder griechischer Gastarbeiter, die dann oft mit 10 oder 11 in der zweiten oder dritten Klasse sassen und kein Wort Deutsch sprachen. Die wurden dann am Rande beschaeftigt, und hin und wieder kam einer der griechischen Lehrer vorbei und gab denen dann irgendwelche Anweisungen. Ihren Religionsunterricht hatten die auf Griechisch in einer gemeinsamen Klasse fuer alle Jahrgaenge.

Wie gesagt, das hatte weniger mit politischer Korrektheit als mit praktischen Ueberlegungen zu tun. Es wirkte auch etwas merkwuerdig auf mich, wie die griechischen Lehrer ihre Schueler voll verpruegelten. So weit zur politischen Korrektheit.

Ist aber schon klar, dass das mit dem Religionsunterricht ein typisch deutsches Problem ist. Allerdings weiss ich nicht, wie das in den europaeischen Nachbarlaendern gehandhabt wird. Hier in den USA ist das halt strikt getrennt.
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#14
(15-11-2013, 03:27)Ulan schrieb: Nun, ich bezog mich da auf schon aeltere Kinder griechischer Gastarbeiter, die dann oft mit 10 oder 11 in der zweiten oder dritten Klasse sassen und kein Wort Deutsch sprachen.
...Es wirkte auch etwas merkwuerdig auf mich, wie die griechischen Lehrer ihre Schueler voll verpruegelten. So weit zur politischen Korrektheit.

..... kam einer der griechischen Lehrer vorbei und gab denen dann irgendwelche Anweisungen. Ihren Religionsunterricht hatten die auf Griechisch in einer gemeinsamen Klasse fuer alle Jahrgaenge.

Also die kamen mit 10 aus Deutschland nach Griechenland und konnten
weder Deutsch noch Griechisch ?

Wie sind die in Deutschland mit der Schule klargekommen.
Hab ich nicht ganz verstanden.
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#15
Die griechischen Kinder kamen mit ihren Eltern, die in Deutschland Arbeit fanden, nach Deutschland und sprachen natuerlich kein Wort Deutsch. Die katholische Schule hatte ein oder zwei griechische Lehrer, die sich um diese Kinder manchmal in den deutschen Klassen kuemmerten und halt auch einzelne Stunden auf Griechisch gaben, unter anderem halt auch griechisch-orthodoxen Religionsunterricht. Diese sorgten auch auf dem Pausenhof fuer Ordnung. Das war anscheinend die Loesung, weil das so ein massives Problem war. Gerade die aelteren Kinder waren oft nicht so schnell mit dem Deutsch lernen. Das ist jetzt aber alles schon ewig her.
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