(28-09-2013, 14:02)Gerhard schrieb: Nur im neuen Bundestag werden durch die 5-Prozent-Hüde gut 15 Prozent der Leute, die tatsächlich wählen gegangen sind nicht im Parlament repräsentiert. Wo willst du hin, Parlament mit 80 Mio. Abgeordneten ?
(29-09-2013, 17:08)Harpya schrieb: Wo willst du hin, Parlament mit 80 Mio. Abgeordneten ? Man könnte die Parteien, auf sagen wir 20 beschränken aber man darf nicht, Wähler, durch ein Gesetz der "Etablierten" unmündig machen.
Auch das trägt dazu bei, dass 30 % erst gar nicht wählen gehen.
Weil eben z.B. eine pazifistisch orientierte Partei immer bei den "Anderen" landet und sich deshalb im Bundestag nie eine pazifistische Stimme erheben wird.
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30-09-2013, 08:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2013, 08:30 von Keksdose.)
(30-09-2013, 00:05)indymaya schrieb: Man könnte die Parteien, auf sagen wir 20 beschränken
Und nach welchem Maßstab könnte man je die 20 priviligierten Parteien auswählen, die an einer Wahl teilnehmen dürfen? Man müsste schon die Bevölkerung wählen lassen. Und damit es am Ende nicht 100+ Parteien werden, müsste man aussieben. Man könnte zum Beispiel sagen: Alle Parteien, die mindestens 5% der Stimmen erhalten, kommen rein. Kennen wir aber bereits irgendwoher...
Was ich sagen will: Im Grunde ist die Fünf-Prozent-Hürde doch genau dieser Versuch. Eine Regierung, in der jeder einzelne Mensch sich verwirklicht sehen will, wird vermutlich nicht regierungsfähig sein. In einer Demokratie sehe ich es da als das kleinere Übel an, 15% der Wähler nicht auf Bundesebene mit abzudecken - anstatt als Regierung nicht mehr handlungsfähig zu sein.
Über die Höhe des entsprechenden Prozentsatzes lässt sich natürlich streiten. Im Ansatz ist er aber notwendig.
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(30-09-2013, 08:29)Keksdose schrieb: Und nach welchem Maßstab könnte man je die 20 priviligierten Parteien auswählen, die an einer Wahl teilnehmen dürfen? Auch hier würde der Bürger durch Mehrheit selbst entscheiden, wenn sich die Parteien mit der Zahl ihrer Mitglieder "qualifizieren".
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(30-09-2013, 11:06)indymaya schrieb: (30-09-2013, 08:29)Keksdose schrieb: Und nach welchem Maßstab könnte man je die 20 priviligierten Parteien auswählen, die an einer Wahl teilnehmen dürfen? Auch hier würde der Bürger durch Mehrheit selbst entscheiden, wenn sich die Parteien mit der Zahl ihrer Mitglieder "qualifizieren".
wieso soll jetzt auf einmal die anzahl der parteimitglieder relevant sein?
das wird ja immer abstruser
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30-09-2013, 11:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2013, 13:55 von d.n..)
(30-09-2013, 11:10)petronius schrieb: wieso soll jetzt auf einmal die anzahl der parteimitglieder relevant sein?
Hier hat doch auch die "einundzwanzigste Partei" die Chance, ihre Ziele innerhalb der 4 Jahre bis zur nächsten Wahl bei der Bevölkerung bekannt zu machen. Und wer sich mit den Ziehlen dieser Partei identifiziert wählt schon im Vorfeld, indem er diese Partei durch Mitgliedschaft unterstützt.
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Ich weiß nicht ob es schon jemand erwähnt hat, aber viel eher sollte man darüber nachdenken ob es sinnig ist, dass die bereits bestehenden Parteien darüber entscheiden dürfen, ob eine neue Gruppierung sich überhaupt Partei nennen und zur Wahl antreten darf.
Gruß
Motte
(30-09-2013, 17:53)Schmettermotte schrieb: Ich weiß nicht ob es schon jemand erwähnt hat, aber viel eher sollte man darüber nachdenken ob es sinnig ist, dass die bereits bestehenden Parteien darüber entscheiden dürfen, ob eine neue Gruppierung sich überhaupt Partei nennen und zur Wahl antreten darf.
Das ist keineswegs so. Die Gründung einer neuen Partei ist sogar relativ einfach. Vorraussetzung: Keine Verfassungswidrigkeit.
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Das ist sehr wohl so, liest du hier:
bundestagswahl-bw.de/parteien1.html
Der Bundestagsausschuss wird personell von den regierenden Parteien vorgeschlagen und sitzen meist in deren Vorstand, dazu Wiki lesen.
Es geht hier ja nicht nur um die Gründung sondern um die Zulassung zur Wahl.
Gruß
Motte
Es stimmt nun mal nicht, dass "die bereits bestehenden Parteien darüber entscheiden dürfen, ob eine neue Gruppierung sich überhaupt Partei nennen" darf.
Ansonsten unterstelle ich mal, dass du Bundeswahlausschuss meintest und nicht Bundestagsausschuss.
Hier hast du nicht ganz unrecht. Wikipedia beschreibt ja auch diese vorgebrachte Kritik. Seit dieser Wahl ist es aber wohl möglich eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, bei Nichtzulassung.
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01-10-2013, 07:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2013, 08:10 von d.n..)
Es stimmt aber nunmal doch dass dieser Ausschuss aus Vorsitzenden der regierenden Parteien besteht und diese von ihren Parteien zur Wahl gestellt werden. Kann man so nachlesen. Prinzipiell sollte Das garnicht so sein, denn man könnte schon eine gewisse Befangenheit dieses Ausschusses unterstellen, wenn er quasi die eigene Konkurrenz zur Wahl zulassen soll, Widerspruch hin oder her
Gruß
Motte
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(30-09-2013, 11:36)indymaya schrieb: Hier hat doch auch die "einundzwanzigste Partei" die Chance, ihre Ziele innerhalb der 4 Jahre bis zur nächsten Wahl bei der Bevölkerung bekannt zu machen. Und wer sich mit den Ziehlen dieser Partei identifiziert wählt schon im Vorfeld, indem er diese Partei durch Mitgliedschaft unterstützt.
und was soll daraus folgen?
jede partei hat "die Chance, ihre Ziele innerhalb der 4 Jahre bis zur nächsten Wahl bei der Bevölkerung bekannt zu machen2
mit einer prozentklausel oder mitgliederzahlen hat das nichts zu tun
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(01-10-2013, 09:33)petronius schrieb: mit einer prozentklausel oder mitgliederzahlen hat das nichts zu tun Wenn man die 20 mitgliederstärksten Parteien zur Wahl zulässt geht keine Wählerstimme verloren, vorausgesetzt man schafft diese undemokratische "Hürde" ab.
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(01-10-2013, 13:22)indymaya schrieb: Wenn man die 20 mitgliederstärksten Parteien zur Wahl zulässt geht keine Wählerstimme verloren, vorausgesetzt man schafft diese undemokratische "Hürde" ab.
wie kommst du auf so was?
das ergibt absolut keinen sinn
die zulassung zur wahl von der zahl der parteimitglieder abhängig zu machen, wär nicht grad demokratisch
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2013, 15:17 von Keksdose.)
(01-10-2013, 13:22)indymaya schrieb: Wenn man die 20 mitgliederstärksten Parteien zur Wahl zulässt geht keine Wählerstimme verloren, vorausgesetzt man schafft diese undemokratische "Hürde" ab.
Und du meinst, mit dieser Methode würde es eher eine pazifistische Partei in den Bundestag schaffen? So eine Abstimmung mit den Füßen bevorzugt doch gerade die etablierten Parteien, wenn du von vorneherein die kleineren Parteien nicht zur Wahl zulässt. Mit der 5-Prozent-Klausel kann es auch eine neue und entsprechend kleine Partei theoretisch in den Bundestag schaffen, wenn sie ausreichend Stimmen erhält.
Mit der von dir genannten Regelung hätte auch keine zukünftige Partei mehr die Chance, sich auf Bundesebene zu beweisen - man dürfte sie ja erst wählen, wenn sie bereits genügend Mitglieder gesammelt hat. Das halte ich für viel undemokratischer als eine prozentuale Hürde, auch wenn man, wie schon gesagt, über deren Höhe durchaus streiten kann. Theoretisch könnten wir auch einfach nur CDU und SPD zulassen. Wenn die Wähler nur noch die Wahl zwischen diesen beiden haben, geht vermutlich auch keine (abgegebene) Stimme verloren und alle haben sich irgendwie in den Bundestag reingewählt. Weniger Entscheidungsfreiheit zu haben ist aber nachvollziehbar kein geeignetes Instrument für die Verbesserung der Demokratie.
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